Gesetzesartikel
Art. 81 SchKG – Durch definitive Rechtsöffnung: Einwendungen
20 Entscheide, in denen Art. 81 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner weist Verjährungseinrede erfolgreich ein: Betreibungsbegehren beim örtlich unzuständigen Amt unterbricht Verjährung nicht, weil Zahlungsbefehl nicht zugestellt wurde (Art. 135 Ziff. 2 OR)
- Beschwerdeführer beantragt rückwirkende Befreiung von der Haushaltabgabe ab 1. Januar 2019 wegen Nichterhalts der Rechnungen: Zustellung uneingeschriebener Rechnungen wird nach Treu und Glauben als erfolgt angesehen, Befreiung nur ab 1. September 2023 (Art. 94 Abs. 4 RTVV)
- Beschwerdeführerin rügt Gehörsverletzung, fehlende Legitimation der Erhebungsstelle und fehlende Unterschrift bei Haushaltabgabe-Verfügung: Heilung des Verfahrensmangels zulässig, Abgabepflicht besteht (Art. 69a RTVG)
- Steuerbehörde leitet Betreibung auf Sicherheitsleistung ein: Rechtsöffnung verweigert, weil Sicherstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig ist (Art. 169 Abs. 1 DBG)
- Stiftung errichtet Schuldbrief zur Sicherung einer Schenkungssteuerforderung: definitive Rechtsöffnung für Steuerforderung bei Betreibung auf Pfandverwertung unzulässig, nur provisorische Rechtsöffnung für Schuldbriefforderung zulässig (Art. 842 Abs. 2 ZGB)
- Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen: Beschwerde gegen Feststellung der Abgabepflicht abgewiesen, weil kein Opting-out beantragt wurde (Art. 109c RTVG)
- Vater klagt gegen Sohn auf Unterhaltszahlungen nach Abschluss der Lehre: Rechtsöffnung abgelehnt, weil Unterhaltsvertrag unklare auflösende Bedingung enthält und Streitwert unter Fr. 30'000.- liegt (Art. 51 Abs. 4 BGG)
- Beschwerdeführer in Rechtsöffnungsverfahren wegen ausländischer Kostenfestsetzungsbeschlüsse verweigert Eintritt ins Bundesgericht: fehlende Begründung, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und unzureichende Verfassungsrüge (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Schuldner wehrt sich erfolglos gegen definitive Rechtsöffnung für US-Unterhaltsentscheidung: Fehlende Unterschrift oder Siegel auf Vollstreckbarkeitsbescheinigung rechtfertigt keine Ablehnung (Art. 81 Abs. 3 SchKG)
- Kanton Basel-Stadt fordert Betreibungskosten aus abgeschlossenem Verfahren im neuen Vollstreckungsverfahren ein: definitive Rechtsöffnung für Pfändungsverlustschein-Kosten zulässig (Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG)
- Erbin klagt gegen Radio- und Fernsehempfangsgebühren für Zweitwohnsitz: Rückwirkende Abmeldung ausgeschlossen, Gebührenpflicht für Juli bis Oktober 2014 bleibt bestehen (Art. 68 Abs. 5 RTVG)
- Schuldner verlangt Aufhebung der Pfändungsankündigung wegen behaupteter Stundungsvereinbarung mit Steuerverwaltung: Einrede der Stundung nach Art. 81 Abs. 1 SchKG im Pfändungsverfahren unzulässig, Beschwerde abgewiesen
- Schuldner bestreitet definitive Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge: Verzugszinslauf beginnt erst mit Betreibung, nicht ab Verfalltag (Art. 105 Abs. 1 OR)
- Gläubiger verlangt definitive Rechtsöffnung auf Grund eines Verlustscheins aus einer früheren Betreibung und zweier ausländischer Schiedsurteile: Verjährung der Verlustforderung richtet sich nach schweizerischem Recht (Art. 149a Abs. 1 SchKG)
- Tochter verlangt Volljährigenunterhalt nach Mündigkeit: definitive Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge ab 25. Januar 2013 erteilt (Art. 80 Abs. 1 SchKG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung: Mangelhafte Begründung für 2012 wird durch Aktenlage geheilt, Beschwerde abgewiesen (Art. 60 Abs. 2bis BVG)
- Schuldner beantragt definitive Rechtsöffnung abzuweisen wegen mündlicher Stundungsvereinbarung und Verrechnung: Kein Urkundenbeweis, Einwendungen unzulässig (Art. 81 Abs. 1 SchKG)
- Betriebener erhebt Verrechnungseinwendung erst in Gesuchsantwort: Kostenauferlegung unzulässig, da Rechtsvorschlag keine Begründung erfordert (Art. 75 Abs. 1 SchKG)
- Definitive Rechtsöffnung ohne mündliche Verhandlung: Kein konventionsrechtlicher Anspruch bei Vollstreckungsverfahren (Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
- Provisorische Rechtsöffnung für abgetretene Urteilsschuld: Zessionar hat Anspruch auf definitive Rechtsöffnung, Rückweisung (Art. 80 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.