Gesetzesartikel
Art. 5 StPO – Beschleunigungsgebot
20 Entscheide, in denen Art. 5 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer in Untersuchungshaft verlangt Haftentlassung wegen 18-monatiger Verfahrensruhe: Bundesgericht ordnet Anklageerhebung binnen Frist an und droht bei Nichterfüllung mit sofortiger Entlassung (Art. 5 Abs. 1 und 2 StPO, Art. 221 Abs. 1bis lit. a StPO)
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen bandenmässiger Raubüberfälle: Gehörsverletzung bei Risikoeinschätzung durch FFA-Bericht wird nachträglich geheilt, Haft bleibt rechtmässig (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- Beschwerdeführer in Sicherheitshaft beantragt Haftentlassung: Fluchtgefahr durch drohende Landesverweisung und familiäre Verbindungen nach Italien bleibt bestehen, Haftdauer verhältnismässig (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschwerde gegen Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen: dringender Tatverdacht verdichtet durch Aussagen des Privatklägers, Beschleunigungsgebot nicht verletzt (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschuldigter aus Rumänien mit kurzem Schweizer Aufenthalt und fehlenden sozialen Bindungen bleibt in Untersuchungshaft: Fluchtgefahr und dringender Tatverdacht für mehrfache versuchte schwere Körperverletzung bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. a und b StPO)
- Beschuldigter in Untersuchungshaft: Sicherheitshaft darf nur für 3 Monate befristet werden, da kein Ausnahmefall vorliegt und Frist ab Eingang der Anklage läuft (Art. 229 Abs. 3 lit. a i.V.m. Art. 227 Abs. 7 StPO)
- Beschwerdeführer im vorzeitigen Strafvollzug beantragt Entlassung wegen Überhaft: Haftdauer von 22,5 Monaten bei Gesamtstrafe von 32 Monaten noch verhältnismässig (Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO)
- Beschuldigter verlangt Anwesenheit seines Verteidigers bei psychiatrischer Exploration: Kein gesetzlicher oder grundrechtlicher Anspruch, Beschwerde abgewiesen (Art. 147 Abs. 1 StPO)
- Beschwerdeführer verlangt Reduktion der Verfahrenskosten wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots: Strafreduktion genügt als Wiedergutmachung, finanzielle Entschädigung nicht zulässig (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Türkischer Staatsangehöriger mit intensivem Bezug zur Heimat und Ehekrise bleibt in Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei drohender längerer Freiheitsstrafe und Widerruf der Niederlassungsbewilligung bejaht (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Unverheiratete Lebenspartner in strafprozessualer Haft verlangen gegenseitiges Besuchsrecht: Vollständige Verweigerung verstösst gegen Grundrecht auf Familienleben und Unschuldsvermutung (Art. 235 StPO)
- Beschwerdeführer macht Verjährung geltend: Jugendstrafrechtliche Verjährungsfrist wird durch erstinstanzliches Urteil gehemmt (Art. 36 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 97 Abs. 3 StGB)
- Beschwerde gegen Sicherheitshaft im Verfahren zur Verlängerung einer stationären Massnahme: Haft wegen Wiederholungsgefahr und Wahrscheinlichkeit der Massnahmeverlängerung gerechtfertigt, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unentgeltlicher Rechtspflege (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- Beschuldigter in Untersuchungshaft wegen Tätlichkeiten, Raub und Nötigung: Kollusionsgefahr bei Aussage gegen Aussage und Intelligenzminderung des Geschädigten rechtfertigt Haftverlängerung (Art. 221 Abs. 1 lit. b StPO)
- Versuchter Mord: Verletzung des Unmittelbarkeitsprinzips bei Hauptbelastungszeugen führt zur Rückweisung (Art. 343 Abs. 3 StPO)
- Kontaktverbot als Ersatzmassnahme nach Haftentlassung: Verhältnismässigkeit bejaht, Kostenauflage wegen Praxisänderung aufgehoben (Art. 237 StPO)
- Beschwerde gegen Telefonüberwachung im Drogenverfahren: Zufallsfunde zulässig, Dauer gerechtfertigt (Art. 269 ff. StPO)
- Entsiegelung im Verwaltungsstrafverfahren: Keine 20-Tage-Frist der StPO, aber Beschleunigungsgebot gewahrt (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Beschuldigter erhält Wunschverteidiger: Kanton darf Vorschlagsrecht nicht von Offenlegung der Finanzen abhängig machen (Art. 133 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.