Gesetzesartikel
Art. 429 StPO – Ansprüche
20 Entscheide, in denen Art. 429 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Öffentliche Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten auf Transparent: Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen auch bei Auslandstat (Art. 259 Abs. 1 StGB)
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Beschuldigte Person klagt gegen Verweigerung der Entschädigung für Wahlverteidigung: Beschwerdelegitimation besteht auch neben der des Verteidigers (Art. 429 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 StPO)
- Beschuldigte erhält nach Vergleich mit Gegenpartei keine Prozessentschädigung zulasten der Staatskasse, weil kein Vorbehalt vereinbart und nicht genehmigt wurde (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter erhält Genugtuung für unverhältnismässigen Polizeigewahrsam während Strafverfahren: Vorführungsbefehl vom 5. Juni 2019 verletzt Art. 197 Abs. 1 lit. c StPO (Art. 431 Abs. 1 StPO)
- Lehrerin klagt auf Entschädigung nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen Nichttragens einer Gesichtsmaske: Kündigungsandrohung vom 11. Dezember 2020 rechtfertigt Verteidigerbeizug ab diesem Zeitpunkt (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Beschuldigter erhält Parteientschädigung nach Einstellung des Strafverfahrens wegen Nichtbeachtens eines polizeilichen Handzeichens: Anwaltsmandat nach Hinweis auf drohenden Führerausweisentzug war angemessen (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter erhält Entschädigung für Verteidigungskosten nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verkehrsregelverletzung: Beizug eines Rechtsvertreters gerechtfertigt trotz Übertretung (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter beantragt Einstellung statt Nichtanhandnahme und Entschädigung nach strafrechtlicher Voruntersuchung ohne Tatverdacht: Kein schutzwürdiges Interesse, geringfügige Aufwendungen rechtfertigen keine Entschädigung oder Genugtuung (Art. 310 StPO, Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO, Art. 430 Abs. 1 lit. c StPO)
- Privatklägerin klagt wegen Äusserung 'Die spinnt!' im Schlichtungsverfahren: Ehrverletzung nicht gegeben, Strafverfahren rechtmässig eingestellt (Art. 173 StGB)
- Beschuldigte verpasst Frist für Entschädigungsanmeldung nach Einstellung des Strafverfahrens: Anspruch gilt als verzichtet, Zustellung an Privatklägerin war zulässig (Art. 429 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter wird 18 ½ Stunden festgehalten und freigesprochen: Genugtuungsanspruch wegen Freiheitsentzug und homophober Verdachtsvorwurf (Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO)
- Ehefrau eines Beschuldigten verlangt höhere Entschädigung und Genugtuung nach Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangenem Zins abgelehnt, Genugtuung von Fr. 200.-- für rechtmässige Durchsuchung als angemessen beurteilt (Art. 434 StPO)
- Beschwerdeführer fordert Entschädigung nach Einstellung des Strafverfahrens, aber Antrag bleibt unbeziffert: Nichteintreten wegen formeller Mängel zulässig, überspitzer Formalismus verneint (Art. 429 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter erhält keine Entschädigung nach Einstellung des Verfahrens: Strafbehörde muss im Endentscheid entscheiden, fehlende Entscheidung erfordert Rechtsmittel (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschwerdeführer verlangt Reduktion der Verfahrenskosten wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots: Strafreduktion genügt als Wiedergutmachung, finanzielle Entschädigung nicht zulässig (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Lehrer freigesprochen, verliert Arbeitsstelle während Strafverfahren: Entschädigung für Erwerbseinbussen abgelehnt, weil kein adäquater Kausalzusammenhang zur Strafuntersuchung besteht (Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO)
- Entschädigung amtlicher Verteidiger: Reduzierter kantonaler Tarif gilt unabhängig vom Prozessausgang (Art. 135 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.