Gesetzesartikel
Art. 28 IVG – Grundsatz
120 Entscheide, in denen Art. 28 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung der IV-Verfügung für BVG-Leistungspflicht bei fehlender Rechtsmittelbefugnis der Vorsorgeeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter meldet sich innerhalb von drei Jahren nach Aufhebung der Invalidenrente erneut an: Sechsmonatige Karenzfrist nach Art. 29 Abs. 1 IVG bleibt trotz identischem Leiden unverkürzt (Art. 29 Abs. 1 IVG)
- Versicherte verliert ganze Invalidenrente nach Revision: Ursprüngliche Rentenzusprechung war zweifellos unrichtig, Invaliditätsgrad unter 10 % (Art. 53 Abs. 2 ATSG)
- Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2005 nachgewiesen (Art. 46 Abs. 3 VO 883/2004)
- Versicherter beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente nach 20-jähriger Unterbrechung: Keine rentenbegründende Änderung des Gesundheitszustands festgestellt (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Ehefrau verlangt Teilung des Vorsorgeguthabens nach Scheidung: Vorsorgefall Invalidität trotz Überentschädigung eingetreten, Teilung nach Art. 122 Abs. 1 ZGB ausgeschlossen (Art. 122 Abs. 1 ZGB)
- Versicherter mit PTBS nach Schussverletzung beantragt Invalidenrente: Keine schwere Störung und konsistente Einschränkungen nachgewiesen, Anspruch verneint (Art. 7 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgängerin mit depressiver Erkrankung beantragt Invalidenrente und berufliche Massnahmen: Unvollständiges psychiatrisches Gutachten führt zur Aufhebung der Verfügungen und Rückweisung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Vorsorgeeinrichtung klagt gegen IV-Entscheid zur Invalidenrente: Kein schutzwürdiges Interesse wegen beendeten Versicherungsverhältnisses vor entscheidendem Zeitraum (Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG)
- Grenzgänger mit chronischen Rückenleiden und mehreren Unfällen erhält ganze Invalidenrente ab 1. Dezember 2012 (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Teilerwerbstätiger mit 80%-Pensum vor Erkrankung und ohne Haushaltsaufgaben erhält keine Invalidenrente: Invaliditätsgrad nach präzisierter Rechtsprechung proportional begrenzt (Art. 16 ATSG)
- Teilerwerbstätige ohne Aufgabenbereich erhält keine ganze Invalidenrente: Invaliditätsgrad muss proportional zum hypothetischen Erwerbspensum begrenzt bleiben (Art. 28a IVG)
- Versicherte nach Schädelhirntrauma verliert ganze Invalidenrente nach Geburt zweiten Kindes: Herabsetzung auf Dreiviertelsrente wegen maximal 50-prozentiger Erwerbstätigkeit und 24,8-prozentiger Haushaltseinschränkung (Art. 28a Abs. 3 IVG)
- Versicherte mit rechtskräftig zugesprochener Invalidenrente aus 2005: Revision mit LSE 2012 unzulässig, da Rente auf LSE bis 2010 beruht (Art. 16 und 17 ATSG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit 67,5 % Arbeitsfähigkeit erhält nur Viertelsrente: Abzug vom Tabellenlohn wegen reduziertem Beschäftigungsgrad darf 10 % nicht übersteigen (Art. 16 ATSG)
- Versicherter beantragt fortgesetzte Invalidenrente nach 31. August 2011: Keine nachweisbare invalidisierende psychische Störung nach neuem Rechtsprechungsstandard (Art. 6, 7, 8 ATSG und Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherte gebiert Tochter und reduziert Erwerbspensum: revisionsweise Herabsetzung der Invalidenrente aufgrund allein familiärer Gründe EMRK-widrig (Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK)
- Versicherter mit Invaliditätsgrad 40–50 % verlangt Berechnung der beruflichen Vorsorge-Rente auf Vollzeitbasis: IV-Verfügung bindet Pensionskasse, da Gesundheitsbedingtheit der Pensumsreduktion auf 80 % nicht offensichtlich unhaltbar (Art. 23 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.