Gesetzesartikel
Art. 8 LSV – Emissionsbegrenzungen bei geänderten ortsfesten Anlagen
19 Entscheide, in denen Art. 8 LSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer klagt gegen Baubewilligung für Schulhaus-Erweiterung wegen übermässigen Sportlärms: Bundesgericht ordnet Reduktion der Abendnutzung auf 21:00 Uhr an (Art. 8 Abs. 2 LSV)
- Gemeinde Rümlang klagt gegen Erweiterung der Abfertigungsplätze am Flughafen Zürich: Plangenehmigung bleibt bestehen, weil die Industrie- und Gewerbelärm-Immissionsgrenzwerte eingehalten werden und zusätzliche Schallschutzmassnahmen nicht verhältnismässig sind (Art. 8 Abs. 2 LSV)
- Arbeitsflüge mit Helikoptern am Flugplatz Mollis an Sonn- und Feiertagen: Zulässigkeit nur bei öffentlichem Interesse und Unaufschiebbarkeit nach Art. 27 Abs. 2 AuLaV
- Bistro und Restaurant bilden Gesamtanlage: Vorinstanz muss Lärmimmissionen der Gesamtanlage ermitteln und Sanierungsbedarf prüfen (Art. 8 LSV)
- Gemeinde klagt gegen Autobahn-Halbanschluss Altdorf Süd: Fehlende gesamthafte Umweltverträglichkeitsprüfung für Verkehrslärm und Lufthygiene führt zur Aufhebung der Plangenehmigung (Art. 8 USG)
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
- Einwohnergemeinde Leukerbad klagt gegen Spannungserhöhung der Gemmileitung auf 380 kV: Lärmrechtliche Planungswerte werden erstmals überschritten, Vorinstanz muss weitere Emissionsbegrenzungen prüfen (Art. 7 Abs. 1 LSV)
- Baubewilligung für Renovation und Neubau auf Grundstück Nr. 414 in Wikon abgelehnt: Fehlende Angabe der zukünftigen Nutzung verhindert Prüfung der Erschliessung und Lärmbelastung (Art. 22 RPG, Art. 8 LSV)
- WWF klagt gegen Plangenehmigung für drei Strassenabwasserbehandlungsanlagen auf Nationalstrasse St. Gallen: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, Standortwahl und Ersatzmassnahmen rechtmässig (Art. 26 Abs. 1 NSG)
- Stadt Zürich klagt gegen Plangenehmigung für Sanierung der N01: Pannenstreifenumnutzung stellt wesentliche Änderung dar, umfassende Sanierung nach Art. 8 Abs. 2 LSV erforderlich
- Anwohner klagen gegen Lärm einer 1991 bewilligten Schweinelüftungsanlage: Planungswerte deutlich eingehalten, Infraschall und tieffrequenter Lärm objektiv nicht lästig, Beschwerde abgewiesen (Art. 25 Abs. 1 USG)
- Heliport Balzers: Genehmigung der Betriebszeiten durch Bundesamt für Zivilluftfahrt teilweise aufgehoben, weil fehlende Interessenabwägung und unvollständige Sachverhaltsabklärung zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Anwohner klagen gegen Lärm des Sportplatzes Langacker: Bundesgericht bestätigt lärmrechtliche Qualifikation als wesentlich geänderte bestehende Anlage und verneint erhebliche Störung trotz Richtwertüberschreitungen (Art. 15 USG)
- Interessengemeinschaft klagt gegen Plangenehmigung für Doppelspur Walchwil: Projekt ist bundesrechtlich vorgesehen und lärmrechtlich zulässig (Art. 4 lit. a Ziff. 4 ZEBG)
- Flugplatz Buochs: Zeitliche Beschränkung des Instrumentalabflugverfahrens SID WIL 1A zur Lärmminderung ist unverhältnismässig (Art. 11 Abs. 1 USG)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
- Anwohner klagt gegen Genehmigung eines neuen Standardinstrumentenabflugverfahrens (SID WIL 1A) für den Flugplatz Buochs: Genehmigung teilweise bestätigt, aber unter strengen Auflagen und Bedingungen (Art. 25 Abs. 1 VIL)
- Einwohnergemeinde Villnachern verlangt Verlängerung der Lärmschutzwand bei Bahnprojekt Effingen-Brugg: Keine wesentliche Änderung der Anlage, daher keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen (Art. 13 Abs. 2 Bst. b LSV)
- Nationalstrassensanierung als wesentliche Änderung trotz Lärmreduktion: Bund muss Schallschutzfenster finanzieren (Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.