Gesetzesartikel
Art. 63 AIG – Widerruf der Niederlassungsbewilligung
22 Entscheide, in denen Art. 63 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger schwedischer Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragt Aufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung und zum Familiennachzug: Ablehnung gerechtfertigt, da Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG vorliegt und kein überwiegendes Interesse am Familienleben in der Schweiz besteht (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Türkischer Staatsangehöriger verliert Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe mit Schweizerin und Verschweigen der Parallelbeziehung: Widerruf rechtmäßig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Anerkannte Flüchtlingin mit Masterabschluss und Englischkenntnissen verlangt Kantonswechsel: Sozialhilfeabhängigkeit nach vier Monaten nicht dauerhaft und erheblich, Zuweisung an Wunschkanton geboten (Art. 37 Abs. 3 AIG)
- Anerkannter Flüchtling beantragt Kantonszuweisung zum Bruder: Vorinstanz wendet falsch Art. 27 Abs. 3 AsylG an und prüft nicht Art. 63 AIG – Rückweisung zur vollständigen Sachverhaltsabklärung (Art. 63 AIG)
- Ägyptischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Ausreise seiner spanischen Ehefrau: Eigenständiger Anspruch nach Art. 50 AIG scheitert, weil Niederlassungsbewilligung der Ehefrau bereits erloschen war (Art. 50 AIG)
- Indischer Staatsangehöriger verliert nachehelichen Aufenthaltsanspruch wegen Scheinehe mit Schweizerin und Parallelbeziehung mit indischer Ehefrau: Anspruch erlischt gemäss Art. 51 Abs. 2 lit. a AIG
- Serbischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung seit 1992: Rückstufung auf Aufenthaltsbewilligung wegen anhaltender Straffälligkeit nach 2019 und mutwilliger Schuldenwirtschaft (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird wegen wiederholter schwerer Straftaten und Unverbesserlichkeit aus der Schweiz verwiesen (Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA)
- Serbischer Staatsangehöriger nach Ehescheidung verliert Aufenthaltsbewilligung: mangelnde Integration durch Sozialhilfebezug, hohe Verschuldung, drei Straferkenntnisse und fehlende Deutschkenntnisse (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Kosovarische Staatsangehörige verliert Aufenthaltsbewilligung nach Scheitern der Ehe: Nachehelicher Härtefallanspruch nach Art. 50 Abs. 1 AIG entfällt, weil Trennung erst nach rechtskräftigem Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Ehemanns erfolgte
- Spanischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung bezieht seit acht Monaten Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit unzulässig (Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG)
- Niederlassungsbewilligung wird wegen mutwilliger Verschuldung und wiederholter strafrechtlicher Verurteilungen widerrufen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG)
- Kosovarischer Staatsbürger mit altrechtlicher Niederlassungsbewilligung wird wegen strafrechtlicher Verurteilungen rückgestuft: Rückstufung unzulässig, da kein aktuelles Integrationsdefizit nach dem 1. Januar 2019 vorliegt (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung wegen absichtlicher Täuschung der Behörden über Erwerbstätigkeit und erheblicher Verschuldung (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Ausländer mit Niederlassungsbewilligung wird wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung verhältnismässig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Thailändische Staatsangehörige mit 27-jährigem Aufenthalt und Sohn mit Trisomie 21: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Drogendelikten verhältnismässigkeitswidrig (Art. 96 Abs. 1 AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung: Widerruf wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft und zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen nach Verwarnungen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG)
- Polnischer Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung vom 22. April 2016: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung zulässig trotz späterer geringfügiger Verurteilung (Art. 62 Abs. 2 AIG)
- Widerruf der Niederlassungsbewilligung nach mehrfacher Vergewaltigung und zugestandenem Raub: Verhältnismässigkeit der Wegweisung unter Abwägung von Art. 8 EMRK und Art. 67 Abs. 3 AIG bestätigt, unentgeltliche Rechtspflege teilweise gutgeheissen
- Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe mit Schweizerin und jahrelanger Parallelbeziehung im Kosovo: Verschweigen wesentlicher Tatsachen führt zum Verlust des Aufenthaltsrechts (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Italienischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung und langjähriger Schweizer Sozialisation wird wegen wiederholter schwerer Delinquenz ausgewiesen: Widerruf verhältnismässig trotz Familienband zu schweizerischem Sohn (Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG)
- Stiefsohn mit Niederlassungsbewilligung: Widerruf wegen angefochtener Vaterschaft mangels hinreichender Feststellung zur Täuschungsabsicht und Verhältnismässigkeit (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
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