Gesetzesartikel
Art. 60 ATSG – Beschwerdefrist
19 Entscheide, in denen Art. 60 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Österreichischer Versicherter in Deutschland leitet Einsprache gegen Rückzahlungsverfügung verspätet ein: Nichteintreten wegen verpasster Frist (Art. 38 Abs. 2bis ATSG)
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Nordmazedonier beantragt nach 30 Jahren erneut IV-Rente wegen neuer Herzkrankheit: Mindestbeitragsdauer von drei Jahren nicht erfüllt (Art. 36 IVG)
- Geschiedene deutsche Staatsangehörige beantragt erst 2019 Witwenrente für geschiedenen Ehegatten: Verwirkungsfrist von fünf Jahren nach Art. 24 Abs. 1 ATSG führt zur Ablehnung der Nachzahlung für die Zeit vor 1. August 2014
- Deutscher Staatsangehöriger mit elfmonatiger AHV-Beitragsdauer in der Schweiz verlangt Altersrente: Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt, Anspruch abgelehnt (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Versicherter beantragt rückwirkenden Rentenaufschub nach Überschreiten der gesetzlichen Frist: Frist zur schriftlichen Erklärung ist verfassungskonform und zwingend (Art. 39 Abs. 3 AHVG)
- Versicherter mit multiplen Wirbelsäulen- und psychischen Erkrankungen erhält befristete ganze Rente: Rückweisung wegen unvollständiger interdisziplinärer medizinischer Abklärung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Krankenkasse verlangt Rückzahlung von Invalidenversicherungsleistungen für Zwillinge indischer Entsandter: Keine Versicherungspflicht nach KVG während Entsendung gemäss Abkommen mit Indien (Art. 5 Abkommen vom 3. September 2009)
- Invalidenrente wird wegen Remission der Depression und der Abhängigkeitssyndrome sowie vollständiger Arbeitsfähigkeit im kaufmännischen Bereich aufgehoben (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Deutsche Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland erhält Invalidenrente nach schweizerischem Recht: Berechnung nach Beitragsdauer und Einkommen korrekt, Rückbehalt zugunsten deutscher Sozialhilfebehörde rechtmässig (Art. 72 Abs. 3 VO 987/2009)
- Tochter beantragt nach Tod der Mutter Vergütung von Pflegekosten: örtliche Zuständigkeit des Versicherungsgerichts richtet sich nach Wohnsitz der verstorbenen versicherten Person (Art. 58 Abs. 3 ATSG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- IV-Stelle legt Beschwerde gegen Kostenregelung im Rückweisungsentscheid ein: Vertrauensschutz schützt vor Fristversäumnis, BEGAZ-Gutachten vom 19. April 2012 ist verwertbar (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Schweizerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt Invalidenrente: unzureichende Erhebung des psychiatrischen Gesundheitszustands führt zur Rückverweisung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (Art. 8 Abs. 1 ATSG)
- Beschwerdefriststillstand: "Ostern" bedeutet nur Ostersonntag, nicht Ostermontag oder Karfreitag (Art. 38 Abs. 4 lit. a ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.