Gesetzesartikel
Art. 325 StPO – Inhalt der Anklageschrift
19 Entscheide, in denen Art. 325 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Fahrer verursacht Selbstunfall mit Kollision gegen Verkehrsschild und trinkt danach Gin: Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall bestätigt (Art. 91a Abs. 1 SVG, Art. 92 Abs. 1 SVG)
- Ausländer wegen Schändung verurteilt: Landesverweisung mangels rechtsgenügender Interessenabwägung aufgehoben (Art. 66a Abs. 2 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr: Haftungsquote von 100 % mangels Begründung und Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Parteientschädigung (Art. 125 Abs. 1 StGB)
- Frau täuscht bei Bankkonteneröffnung durch falsche Angabe ihrer Kinder als wirtschaftlich Berechtigte: Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB bejaht, Beschwerde abgewiesen
- Ehepaar täuscht Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit während Vollzeitanstellung: gewerbsmässiger Betrug, versuchter Betrug, Pfändungsbetrug und Urkundenfälschung nachgewiesen (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 163 Ziff. 1 und 2 StGB, Art. 196 Ziff. 1 StGB)
- Beschwerdeführer schlägt Opfer nach Entreissdiebstahl ins Gesicht: Raub zutreffend, aber Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung verstösst gegen Anklageprinzip (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO)
- Beschuldigter droht Gemeindeschreiberin mit 'Sauhaufen ausmisten' und Ehefrau des Geschädigten mit 'räblets': Versuchte Gewalt und Drohung gegen Behörden und versuchte Nötigung rechtskräftig festgestellt (Art. 285 Ziff. 1 StGB, Art. 181 StGB)
- Nachbarin weigert sich, Fahrzeug aus Wegrecht zu entfernen: Nötigung durch Unterlassen verneint, da keine Garantenstellung nach Art. 11 StGB und keine zivilrechtliche Beseitigungspflicht nach Art. 737 ZGB
- Beschwerdeführer rügt Verletzung des Anklagegrundsatzes bei grober Verkehrsregelverletzung: Vorinstanz darf zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung Fahren auf Mittellinie berücksichtigen, da dies in Anklage ausdrücklich umschrieben ist (Art. 9 und Art. 325 StPO)
- Beschuldigter erhebt Einsprache gegen Strafbefehl, Staatsanwaltschaft korrigiert ihn ohne materielle Änderung: Einsprache erstreckt sich auf berichtigten Strafbefehl, Überweisung an Gericht war zwingend (Art. 356 Abs. 1 StPO)
- Beschwerdeführer erwirbt 47,4 Gramm Kokain mit 67% Reinheitsgrad für Geburtstagsparty mit 30 Gästen: qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG festgestellt, Landesverweisung bestätigt
- Verkauf von Dopingmitteln an Bodybuilder und Fitnesssportler: Strafbarkeit nach Sportförderungsgesetz auch im Breitensport bestätigt (Art. 22 SpoFöG)
- Beschwerdeführer rügt unzulässige Blutentnahme und fehlendes rechtliches Gehör bei Begleitstoffanalyse: Keine Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs und Laboruntersuchung nach Art. 184 Abs. 3 Satz 2 StPO (Art. 184 Abs. 3 StPO)
- Beschwerdeführer verzichtet durch Unterlassen auf mündliche Berufungsverhandlung: Zustimmung zum schriftlichen Verfahren wirksam, Beschwerde abgewiesen (Art. 405 und 406 StPO)
- Polizist bestellt und entgegennimmt 13 Trainingspistolen für Kollegen: Erwerb im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, Waffenerwerbsscheinpflicht verletzt (Art. 33 Abs. 1 lit. a WG)
- Stalking als mehrfache versuchte Nötigung: Konfrontationsrecht durch Audioübertragung gewahrt, Schuldspruch bestätigt (Art. 181 StGB)
- Chef der Vermögensverwaltung der BVK wegen Bestechung und ungetreuer Amtsführung verurteilt: Beamteneigenschaft bestätigt (Art. 110 Abs. 3 StGB)
- Strafbefehl wegen Verkehrsregelverletzung enthält keinen konkreten Lebenssachverhalt: Nichtigkeit der Anklage, Freispruch (Art. 9 Abs. 1, Art. 356 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.