Gesetzesartikel
Art. 31 VRK – Allgemeine Auslegungsregel
20 Entscheide, in denen Art. 31 VRK eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Dänisches Kreditinstitut erwirbt Bundesanleihen mit Cross-Currency-Swaps: Nutzungsberechtigung bejaht, Abkommensmissbrauch muss durch Vorinstanz geprüft werden (Art. 11 Abs. 1 DBA CH-DK)
- Luftfahrtunternehmen beteiligen sich an kartellrechtswidrigen Preisabreden über Treibstoffzuschläge und Nicht-Kommissionierung von Zuschlägen: Sanktion teilweise aufgehoben wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Investoren aus Singapur klagen gegen Volksrepublik China wegen Enteignung ihrer Minen: Schiedsgerichtsbarkeit beschränkt auf Entschädigungshöhe, nicht auf Vorliegen der Enteignung (Art. 13 Abs. 3 ISA 1985)
- Fussballspieler erhält Abfindung nach vorzeitiger Vertragsauflösung: Besteuerung erst bei tatsächlicher Auszahlung, nicht bei Vertragsunterzeichnung (Art. 16 DBG)
- Deutscher Wanderarbeitnehmer nach Arbeitsunfall mit 54 % Invalidität beansprucht Verbleiberecht: Teilweise Erwerbsfähigkeit in alternativem Berufsfeld macht dauernde Arbeitsunfähigkeit unklar, Sache zurückverwiesen (Art. 4 Anhang I FZA)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Hinweisverpflichtung bei Amtshilfe: Personelles Spezialitätsprinzip bleibt bestehen, Hinweis an IRS ist angezeigt (Art. 26 Abs. 1 DBA CH-US)
- Schweiz erteilt Amtshilfe für französische Steuerermittlungen gegen UBS-Kunden: Listenersuchen ab 1. Januar 2010 zulässig, Verdacht auf Steuerverstösse hinreichend, Zusicherungen zur Geheimhaltung ausreichend (Art. 28 Abs. 1 und 2 DBA CH-FR)
- Luxemburgische Gesellschaft beantragt Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden: Kein Anspruch, da keine Nutzungsberechtigte im Sinne des DBA CH-LU (Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA)
- Schweiz leistet Amtshilfe für französische Steuerbehörde bei anonymen Bankkonten: Listenersuchen für Zeiträume ab 1. Januar 2010 zulässig, da keine Gruppenersuchen (Art. 2 Abs. 3 Vereinbarung 2014)
- Spanischer Staatsangehöriger wegen Drogenhandels mit 590 g Kokain verurteilt: Siebenjährige Landesverweisung nach Art. 66a StGB bleibt bestehen, FZA steht nicht entgegen (Art. 66a StGB)
- Grenzgängerin stimmt 2011 Lohnanpassung in Euro zu, um Arbeitsplatz in der Schweiz zu sichern, und klagt 2015 auf Differenz: Berufung auf Freizügigkeitsabkommen als Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
- Holdinggesellschaft mit ausschliesslicher Bundesbesteuerung verlangt volle pauschale Steueranrechnung für ausländische Lizenzgebühren: Kürzung um zwei Drittel bei fehlender Kantons- und Gemeindesteuer ist zulässig (Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 PStAV)
- Schwedischer Doppelbürger mit Aufenthaltsbewilligung B wegen qualifizierter Körperverletzung verurteilt: Landesverweisung für 3 Jahre bestätigt, da ungünstige Prognose und Verhältnismässigkeit gewahrt (Art. 66a bis StGB)
- Ukrainische Gesellschaft klagt gegen Russland wegen Enteignung auf der Krim: Schiedsgericht zuständig, da Krim nach Grenzverschiebung zum russischen Hoheitsgebiet gehört (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG)
- Niederländische Steuerbehörde stellt Gruppenersuchen ohne Namensnennung an Schweiz: Amtshilfe zulässig, da Identifikation über Bankkonto ausreicht (Art. 26 DBA-CH-NL)
- Schweiz leistet keine internationale Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung gemäss DBA-NL (Art. 26 DBA-NL)
- Dänische Bank verliert Rückerstattung der Verrechnungssteuer wegen fehlender effektiver Nutzungsberechtigung bei Total Return Swaps (Art. 10 Abs. 1 DBA-DK)
- Abschussanordnungen für geschützte Vögel sind Verfügungen: Verbandsbeschwerde auch bei Einzelmassnahmen zulässig (Art. 12 Abs. 1 lit. b NHG)
- Deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitzwechsel: Pro-rata-Besteuerung von Vermögen und Kapitalerträgen unzulässig (Art. 38 Abs. 4 StHG, Art. 2 FZA)
- Rechtsöffnung für englischen ICC-Schiedsspruch: Keine vollständige Übersetzung nötig (Art. IV Abs. 2 NYÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.