Gesetzesartikel
Art. 30 AVIG – Einstellung in der Anspruchsberechtigung
20 Entscheide, in denen Art. 30 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsloser konzentriert zwölf Bewerbungen auf erste und letzte Woche eines Monats: Einstellung der Anspruchsberechtigung wegen ungenügender Arbeitsbemühungen aufgehoben (Art. 30 Abs. 1 lit. c AVIG)
- Versicherter kündigt vorzeitig wegen psychischer Erkrankung und schliesst Aufhebungsvereinbarung: Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bejaht, Einstellung in der Anspruchsberechtigung angeordnet (Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Beschwerdeführer lehnt zumutbare Arbeit ab und unterzeichnet Arbeitsvertrag nicht fristgerecht: Bundesgericht tritt wegen appellatorischer Beschwerdebegründung nicht in die Sache ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Arbeitsloser lässt RAV-Berater zweimal vergeblich anrufen und verpasst Rückruffrist bis 14.00 Uhr: Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Nichtannahme zumutbarer Arbeit wirksam (Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG)
- Vorsorgliche Unterhaltsfestsetzung während Scheidungsverfahren: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens für geschiedene Ehefrau ab Juli 2020 wegen aktenwidriger Arbeitsfähigkeitsfeststellung willkürlich (Art. 276 ZPO)
- Arbeitslose Prophylaxeassistentin weigert sich, als Dentalassistentin zu arbeiten: Stelle ist zumutbar, weil sie im erlernten Beruf liegt (Art. 16 Abs. 2 lit. b AVIG)
- Arbeitnehmer lehnt Änderungskündigung ab und erhält Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit: Zumutbarkeit der neuen Bedingungen geprüft, versicherter Verdienst korrekt festgelegt (Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Lehrer wird wegen Teamdynamik entlassen und geht vorzeitig in Pension: Rückwirkende Anrechnung der Beitragszeit bei unverschuldeter Entlassung (Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV)
- Arbeitsloser weigert sich, Lohnbelege für Bewerbungsgespräch einzureichen und verhandelt über Lohn: Widersprüchliche Begründung für Nichtvorlage nicht schuldhaft, aber Lohnverhalten unklar – Rückweisung zur Prüfung (Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG)
- Beschwerde gegen Arbeitslosenversicherungsentscheid wegen ungenügender Arbeitsbemühungen: Nicht-Eintreten wegen unzureichender Begründung im vereinfachten Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Versicherter erhält dreimal ungenügende Arbeitsbemühungen in Folge: Einstellungsdauer wegen fehlender Kenntnis des Fehlverhaltens im Vormonat nicht verdoppelt, Bundesgericht hebt Vorinstanzentscheid auf (Art. 45 Abs. 5 AVIV)
- Versicherter zweimal innerhalb zweier Jahre wegen ungenügender Arbeitsbemühungen eingestellt: Kantonales Gericht verletzt Bundesrecht durch Herabsetzung der Einstellungsdauer von sieben auf vier Tage (Art. 45 Abs. 5 AVIV)
- Arbeitsloser versäumt Frist für Arbeitsbemühungsnachweis: Beschwerde gegen Einstellung der Arbeitslosenentschädigung wegen mangelnder Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1 BGG)
- Ehemann beantragt Abänderung des Ehegattenunterhalts nach Kündigung und Selbstständigkeit: Willkür bei Einkommensermittlung und unzureichende Berücksichtigung der Dauerhaftigkeit der Einkommensveränderung (Art. 179 ZGB)
- Versicherter kündigt nach 34 Jahren Arbeitsverhältnis ohne Zusicherung neuer Stelle: Einstellung der Arbeitslosenentschädigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 37 Tage rechtmäßig (Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Versicherter übernimmt vorübergehend Werkstattleitung, lehnt später Samstags-Pikettdienst ab: Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit aufgehoben, weil kein klar feststehendes Fehlverhalten (Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Arbeitsloser Musiklehrer weigert sich zweimal, sich für das Einsatzprogramm ProWiv zu bewerben: Einstellung der Anspruchsberechtigung wegen unzumutbarer Ablehnung einer arbeitsmarktlichen Massnahme (Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG)
- Arbeitsloser reicht Arbeitsbemühungen für Oktober 2014 verspätet ein und erhält trotz mündlicher Stellenzusage keine Entlastung: Einstellung in der Anspruchsberechtigung zu Recht angeordnet (Art. 30 Abs. 1 lit. c AVIG)
- Temporärarbeitsloser mit fehlenden Bemühungen: Einstellungsdauer nach Dreimonats-Raster statt Kündigungsfrist (Art. 30 AVIG)
- Arbeitsloser Amtsvormund mit einmonatiger Suchpause: Einstellung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht bestätigt (Art. 17 Abs. 1 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.