Gesetzesartikel
Art. 21 RPG – Verbindlichkeit und Anpassung
19 Entscheide, in denen Art. 21 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer einer Parzelle an der Grenze einer ehemaligen Kiesgrube rügt neue Waldfeststellung nach Teil-Auszonung: statische Waldgrenze verliert Gültigkeit, dynamischer Waldbegriff greift wieder (Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG)
- Grundeigentümerinnen fordern Durchsetzung der im Gestaltungsplan vorgesehenen privaten Zufahrtsstrasse: Verwaltungsgericht verstösst gegen rechtliches Gehör durch widersprüchliche und unklare Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV)
- Einwohnergemeinde Mellingen weist Parzelle aus Bauzone in Landwirtschaftszone zurück: Keine materielle Enteignung wegen fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung (Art. 5 Abs. 2 RPG)
- Eigentümerin einer Nachbarparzelle klagt gegen Baubewilligung und Niveaulinienplan für Neubau in Zug: Klage abgewiesen, weil Verkauf der eigenen Liegenschaft das schutzwürdige Interesse entfallen liess und der Bebauungsplan trotz Alter städtebaulich tragfähig bleibt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Anwohner beantragen Unterschutzstellung der Stammerau und Aufhebung des Gestaltungsplans: Kein einklagbarer Anspruch auf Planungszone trotz ISOS-Erfassung (Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG)
- Gemeinde Samedan erlässt Arealplan Bahnhof mit massiver Gebäudelängenerhöhung: Abweichung von der Grundordnung verletzt die Planungspflicht (Art. 2 Abs. 1 RPG)
- Beschwerdeführer verlangen Feststellung der Nichtigkeit von Zonenplan und Baureglement wegen fehlender Originalunterschriften auf Regierungsratsbeschlüssen von 1996/1997: Abstraktes Feststellungsbegehren unbegründet, Rechtssicherheit überwiegt (Art. 13 BGG)
- Gemeinde Mels führt Teilrevision der Ortsplanung durch, ohne ISOS-Vorgaben sachgerecht abzuwägen: Fehlende Interessenabwägung und unzureichende Umsetzung des Bundesinventars führen zur Aufhebung und Rückweisung (Art. 3 RPV)
- Nachbar klagt gegen Hotelbau in Pontresina: Baubewilligung bleibt wirksam, da Endentscheid vorliegt und alle bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 90 BGG)
- Gemeinde erteilt Baubewilligungen kurz vor vollständiger Inkraftsetzung einer Planungszone: Überdimensionierte Bauzonen erfordern vorherige Überprüfung gemäss Art. 15 RPG, Baubewilligungen unwirksam
- Gemeinde Flims plant Fusswegverbindung zwischen Unterwaldhaus und Flims-Waldhaus: Planfestsetzung und Rodungsbewilligung rechtmässig trotz Einwänden der Grundeigentümer (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Eigentümer klagt gegen Gestaltungsplan für Pferdekompetenzzentrum: Akzessorische Überprüfung der Spezialzone Bücklihof abgelehnt, alle Rügen unbegründet (Art. 15a BauG/AG)
- Naturschutzorganisation beantragt Aufnahme von Grundstücken in kantonales Naturinventar und Nichtigkeit von Quartierplänen: Keine Legitimation für allgemeines Inventarbegehren, Plananpassung nicht gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Gemeinde hebt Quartierplanpflicht im Zonenplan auf, um Siedlungserneuerung zu fördern: Planänderung widerspricht Grundsatz der Planbeständigkeit und Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Eigentümer beantragt Erweiterung einer Inertstoffdeponie an einem Standort, der nicht im Richtplan ausgewiesen ist: Planungsüberprüfung abgelehnt, da kein neues öffentliches Interesse vorliegt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser: Zonenzuweisung der Waldgass-Fläche zur Wohnzone ist verbindlich für Überbauungsziffer-Berechnung, akzessorische Prüfung durch Kantonsgericht verboten (Art. 21 Abs. 1 RPG)
- Verein klagt gegen Baubewilligung für zwei Ferienhäuser in Vals: Kein strukturierter Beherbergungsbetrieb wegen grosser Entfernung zum Hotel, Zweitwohnungsverbotsregelung verletzt (Art. 75b BV)
- Grundeigentümerin verlangt Überprüfung der Bauzonenreserven wegen Überschreitung des Zweitwohnungsanteils: Gemeinde muss Nutzungsordnung anhand von Art. 75b BV und ZWG überprüfen (Art. 21 Abs. 2 i.V.m. Art. 15 RPG)
- Quartierplaneinleitung trotz geänderter Verhältnisse: Überprüfung der Bauzone wegen Zweitwohnungsinitiative geboten (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.