Gesetzesartikel
Art. 125 ZGB – Nachehelicher Unterhalt
19 Entscheide, in denen Art. 125 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Ergänzung eines deutschen Scheidungsurteils: nachehelicher Unterhalt und güterrechtliche Auseinandersetzung nach schweizerischem Recht bestätigt (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Ehepaar im Rentenalter nach fast 50-jähriger Ehe geschieden: Lebensprägung begründet lebenslange Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod (Art. 125 ZGB)
- Ehegattin verlangt lebenslangen nachehelichen Unterhalt nach 7-jähriger Ehe mit gemeinsamem Kind: Zeitliche Begrenzung trotz lebensprägender Ehe zulässig (Art. 125 Abs. 1 und 2 ZGB)
- Ehegatte klagt gegen nachehelichen Unterhalt nach dreijähriger Ehe mit gemeinsamem Kind: Lebensprägung verneint, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 125 ZGB)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau nach 17-jähriger Ehe mit drei Kindern verlangt nachehelichen Unterhalt: Bundesgericht gibt 45er-Regel auf und verlangt konkrete Prüfung der Eigenversorgungskapazität (Art. 125 Abs. 1 und 2 ZGB)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt: Bundesgericht verpflichtet zur Anwendung der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Ehepaar führt acht Jahre lang Beziehung auf Distanz ohne gemeinsamen Haushalt: nachehelicher Unterhalt ab Trennung 2012 verneint (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt nach 20-jähriger Ehe: Lebensprägende Ehe bejaht, Unterhalt von Fr. 2'450.-- monatlich bis AHV-Alter bestätigt (Art. 125 ZGB)
- Ehefrau fordert nachehelichen Unterhalt aus vor Eheschluss geschlossenem Ehevertrag: Vorinstanz verletzt Fragepflicht bei Genehmigung der Scheidungsklausel (Art. 279 und 282 ZPO)
- Vater klagt gegen Unterhaltsverpflichtung der Mutter für Tochter: Zumutbarkeit einer 70-Prozent-Erwerbstätigkeit bei alternierender Obhut und ADHS-Diagnose des Kindes bestätigt (Art. 276 Abs. 2 ZGB)
- Ehemann klagt gegen erhöhten Trennungsunterhalt nach Ehevertrag: Vereinbarung über Fr. 2'500.-- wird wegen unbilliger Abweichung von gesetzlicher Regelung nicht genehmigt (Art. 279 ZPO)
- Ehefrau beantragt Nichtgenehmigung einer Scheidungsvereinbarung wegen offensichtlicher Unangemessenheit des Unterhalts: Vereinbarung genehmigt, da Unterhaltsbeitrag höher als gesetzlich geschuldeter Anspruch (Art. 125 ZGB)
- Geschiedene Ehefrau weigert sich, ihrem Ex-Ehemann Auskunft über ihr aktuelles Einkommen zu erteilen: Kein Anspruch nach Art. 170 ZGB im Abänderungsverfahren, vorsorgliche Beweisführung nach Art. 158 ZPO unzulässig (Art. 170 ZGB)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Ehefrau beantragt nachehelichen Unterhalt nach Scheidung: Vorinstanz verwechselt gebührenden Unterhalt mit Unterhaltsbeitrag und verletzt Art. 125 Abs. 1 ZGB
- Ehefrau mit Altersvorsprung verlangt Unterhalt bis Pensionierung des Mannes: Vorinstanz verletzte Art. 125 ZGB, Rückweisung
- Ehegattenunterhalt bei einfacher Lebensgemeinschaft: Kein qualifiziertes Konkubinat bewiesen, Unterhaltspflicht bleibt bestehen (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.