Gesetzesartikel
Art. 54 AsylG – Subjektive Nachfluchtgründe
18 Entscheide, in denen Art. 54 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Familie aus der Türkei beantragt Asyl wegen Konversion zum Christentum und DTK-Engagement: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender reicht Wiedererwägungsgesuch ein, nachdem sein früheres Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil neue Vorbringen unglaubhaft und nicht bewiesen (Art. 111b Abs. 1 AsylG)
- Tamile mit exilpolitischem Engagement in Schweiz stellt Mehrfachgesuch: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig und zumutbar (Art. 3 AsylG)
- Tamilischer Asylsuchender aus Sri Lanka mit LTTE-Vergangenheit: Flüchtlingseigenschaft wegen neuer Fahndungsliste anerkannt, Asylgewährung verweigert, weil Verfolgung vor Ausreise nicht glaubhaft (Art. 3 AsylG)
- Syrischer Kurde mit früherer Parteimitgliedschaft und reservistischer Einberufungsvorstellung beantragt Asyl: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil Reservedienstverweigerung nicht glaubhaft und politisches Profil nicht aktuell (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender aus Bangladesch mit Mitgliedschaft in islamistischem Verein und Konflikten mit Awami-League: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig und zumutbar (Art. 3 AsylG)
- Äthiopischer Oromo mit früheren Demonstrationsteilnahmen und exilpolitischem Engagement beantragt Asyl: Flüchtlingseigenschaft verneint wegen grundlegender Verbesserung der politischen Lage in Äthiopien seit 2018 (Art. 3 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und fehlender Glaubhaftigkeit der Verfolgungsgründe: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich (Art. 3 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und ohne Behördenkontakt: Flüchtlingseigenschaft verneint, Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Syrischer Kurde mit Zwangsrekrutierungsversuch durch PYD/PKK-Milizen: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Wehrpflicht nicht an geschützter Eigenschaft anknüpft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und rechtskräftiger Verurteilung zu 36 Monaten Haft: Flüchtlingseigenschaft verneint, vorläufige Aufnahme ausgeschlossen (Art. 54 AsylG, Art. 83 Abs. 7 Bst. a AuG)
- Asylsuchender aus Sri Lanka mit Vorwurf der Teilnahme an Ausschreitungen gegen Muslime: Nachfluchtgründe durch Medienberichte und angebliche Polizeifahndung nicht glaubhaft gemacht (Art. 7 AsylG)
- Eritreischer Asylsuchender mit unglabhaften Angaben zur Wehrdienstverweigerung und illegalen Ausreise: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Minderjähriger Eritreer beantragt Asyl wegen illegaler Ausreise: Glaubhaftigkeit der Fluchtgründe verneint, Flüchtlingseigenschaft abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Syrischer Kurde klagt über Zwangsarbeit für pro-regime-Miliz und Druck durch YPG: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgewiesen (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Syrische Kurden beantragen Asyl wegen politischer Aktivitäten und Drohungen: Verspätete und unglabwürdige Angaben sowie fehlende Exponierung im Exil führen zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 AsylG)
- Syrischer Kurde beantragt Asyl wegen angeblicher Körperverletzung eines Majors im Jahr 2004 und Wehrdienstverweigerung: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Vorbringen unglaubhaft und kein erhöhtes Risikoprofil vorliegt (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG)
- Asylsuchende aus Eritrea mit legaler Einreise über Familienzusammenführung: Flüchtlingseigenschaft verneint wegen unglaubhafter Darstellung der illegalen Ausreise und fehlender Substantiierung subjektiver Nachfluchtgründe (Art. 3 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.