Gesetzesartikel
Art. 336 OR – Missbräuchliche Kündigung
18 Entscheide, in denen Art. 336 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmer als Geschäftsführer einer Firma beschafft für seine Behörde Material dieser Firma: fristlose Kündigung zulässig, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs führt zu Entschädigung (Art. 34b Abs. 1 Bst. a BPG)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz kündigt Mitarbeiterin nach zwei Jahren Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Kündigung mangels sachlich hinreichenden Grundes unwirksam, Entschädigung von sechs Monatslöhnen zugesprochen (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG)
- Leiterin der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung wird wegen schwerer Treuepflichtverletzungen ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmässig, aber Überzeit- und Ferienanspruch werden korrigiert (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Jurist beim EDÖB wird fristlos gekündigt wegen missbräuchlicher Twitter-Kommentare: Schwere Treuepflichtverletzung trotz Meinungsfreiheit (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Mischbetrieb mit Aushub- und Transporttätigkeiten untersteht Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe: Rachekündigung nach Geltendmachung von Überstundenansprüchen unwirksam (Art. 336 Abs. 1 lit. d OR)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundes wird ordentlich gekündigt: Sachlich hinreichender Grund und Fürsorgepflicht erfüllt (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Senior-Auditorin bei ETH-Rat kündigt ordentlich: Kündigung nicht missbräuchlich trotz fehlenden sachlichen Grunds (Art. 336 OR)
- CEO-Kündigung im Rahmen einer Führungsebene-Reduktion: Freistellung und fehlende Verabschiedung reichen nicht für Missbrauch nach Art. 336 OR
- Projektleiter Wassersport mit jährlichem Lohn von Fr. 156'000.-- gilt als höherer leitender Angestellter: Anspruch auf Überzeit- und Sonntagsarbeitsentschädigung entfällt (Art. 3 lit. d ArG)
- Lehrer wird wegen Teamdynamik entlassen und geht vorzeitig in Pension: Rückwirkende Anrechnung der Beitragszeit bei unverschuldeter Entlassung (Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV)
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- SBB kündigt Leiter nach Schlaganfall wegen dauerhafter medizinischer Untauglichkeit: Kündigung rechtmässig, Reintegrationsbemühungen genügend (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG)
- Bundesangestellter kündigt ordentlich ohne vorgängige Mahnung: Kündigung ungerechtfertigt, aber nicht missbräuchlich; Entschädigung auf sechs Monatslöhnen begrenzt (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Bundesangestellter erhält Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung ohne Mahnung und muss ein Schlusszeugnis mit Verhaltensbeurteilung erhalten (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter nach zweijähriger beruflicher Neuorientierung: Keine Ablehnung des Stellenangebots 030/16 wegen Arbeitsunfähigkeit, ordentliche Kündigung unrechtmässig (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Bundesangestellter mit langandauernder Krankheit wird ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmäßig, aber Entschädigung für älteren Mitarbeiter zugesprochen (Art. 19 Abs. 3 Bst. b BPG)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
- Kündigung eines Arbeitnehmervertreters aus wirtschaftlichen Gründen: Keine Missbräuchlichkeit nach Art. 336 Abs. 2 lit. b OR (Art. 336 Abs. 2 lit. b OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.