Gesetzesartikel
Art. 276 ZPO – Vorsorgliche Massnahmen
19 Entscheide, in denen Art. 276 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt höhere Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Neue Begehren vor Bundesgericht unzulässig, Abänderung der vorsorglichen Massnahmen abgelehnt (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Beschwerde gegen Rückweisung des Prozesskostenvorschussgesuchs in Scheidungsberufung: Zuständigkeit liegt bei Berufungsinstanz, kantonale Praxis verstösst gegen Bundesrecht (Art. 276 ZPO)
- Vater klagt gegen Übertragung der alleinigen Betreuung des Kindes an die Mutter während Scheidungsverfahren: Kindeswille durch Elternkonflikt beeinflusst, schrittweiser Kontaktwiederaufbau geboten (Art. 276 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 ZGB)
- Ehemann beantragt Aufhebung der Unterhaltspflicht nach Scheidung: Beschwerde wegen ungenügender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Vorsorgliche Unterhaltsfestsetzung während Scheidungsverfahren: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens für geschiedene Ehefrau ab Juli 2020 wegen aktenwidriger Arbeitsfähigkeitsfeststellung willkürlich (Art. 276 ZPO)
- Ehegatte klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Einleitung des Scheidungsverfahrens: Nichtberücksichtigung nachträglicher Einkommenssteigerung der Ehefrau als Willkür (Art. 9 BV, Art. 229 ZPO)
- Ehefrau mit psychischer Erkrankung erhält ab 1. April 2021 hypothetisches Einkommen von Fr. 5'000.-- angerechnet: Ehegattenunterhalt neu auf Fr. 763.-- festgesetzt (Art. 276 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau legt Berufung gegen Scheidungsurteil ein, ohne reformatorische Begehren zu stellen: Nichteintreten des Obergerichts bundesrechtskonform (Art. 311 Abs. 1 ZPO)
- Ehemann klagt gegen Unterhaltszahlungen nach italienischer Ehenichtigkeitserklärung: Unterhaltspflicht bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des schweizerischen Verfahrens bestehen (Art. 109 Abs. 1 ZGB)
- Ehegatte beantragt Herabsetzung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge während Scheidungsverfahren: Abänderung abgelehnt, weil Aktienverkaufserlös von Fr. 7,3 Mio. noch nicht aufgebraucht ist (Art. 276 ZPO)
- Vorsorglicher Unterhalt während Ergänzungsverfahren zur tschechischen Scheidung: Anwendbares Recht ist tschechisches Recht nach Haager Unterhaltsübereinkommen (Art. 8 Abs. 1 HUÜ)
- Ehemann verliert Stelle während Getrenntlebens und wird selbstständig: Abänderung des Ehegattenunterhalts wegen dauerhafter Einkommensveränderung verlangt, aber kantonales Gericht prüft nicht alle Umstände (Art. 179 ZGB)
- Ehemann beantragt Abänderung des Ehegattenunterhalts nach Kündigung und Selbstständigkeit: Willkür bei Einkommensermittlung und unzureichende Berücksichtigung der Dauerhaftigkeit der Einkommensveränderung (Art. 179 ZGB)
- Ehemann kündigt gut bezahlte Stelle ohne Kündigungsdrohung: Abänderung des Ehegattenunterhalts während Scheidungsverfahrens wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ausgeschlossen (Art. 179 ZGB)
- Ehefrau beantragt nachehelichen Unterhalt nach Scheidung: Vorinstanz verwechselt gebührenden Unterhalt mit Unterhaltsbeitrag und verletzt Art. 125 Abs. 1 ZGB
- Ehemann beantragt Anpassung vorsorglicher Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Keine Abänderung möglich, da Vereinbarung rechtsbeständig bleibt (Art. 276 ZPO)
- Abänderung vorsorglicher Unterhaltsmassnahmen: Nichteintreten wegen unbestimmter Anträge und Res iudicata nach Gesuchsrückzug (Art. 311 ZPO, Art. 65 ZPO)
- Ehegattenunterhalt: Willkürliche Abzug einer unbelegten Sparquote bei zweistufiger Berechnungsmethode (Art. 9 BV; Art. 163, 176 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.