Abänderung vorsorglicher Unterhaltsmassnahmen: Nichteintreten wegen unbestimmter Anträge und Res iudicata nach Gesuchsrückzug (Art. 311 ZPO, Art. 65 ZPO)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 141 III 376 · ATF 141 III 376 · DTF 141 III 376
- Datum
- 25.08.2015
- Geschäftsnummer
- 5A_274/2015
- Abteilung
- II. Zivilrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Art. 65 ZGB Art. 179 ZGB Art. 1 ZPO Art. 219 ZPO Art. 241 ZPO Art. 268 ZPO Art. 276 ZPO Art. 311 ZPO
Zusammenfassung
Der Ehemann beantragte im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens die rückwirkende Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsbeiträge an seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter. Er berief sich auf eine erhebliche Verschlechterung seiner finanziellen Situation, da er sein Zahnarztpraxis-Einkommen verloren habe und nun als Angestellter in Deutschland mit deutlich geringerem Lohn tätig sei. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab bzw. trat darauf nicht ein, woraufhin der Ehemann beim Bundesgericht Beschwerde erhob.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es bestätigt, dass die Vorinstanz zu Recht auf die Berufung nicht eingetreten war, weil die Rechtsbegehren des Beschwerdeführers nicht hinreichend beziffert waren. Der Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts liess weder aus den Begehren noch aus der Begründung eine konkrete Summe für die Ehefrau erkennen, zumal auch der Kindesunterhalt betroffen war; dies verstösst gegen die Bestimmtheitsanforderungen von Art. 311 ZPO i.V.m. Art. 42 Abs. 1 BGG.
In der Sache selbst hält das Gericht fest, dass dem neuen Abänderungsgesuch die materielle Rechtskraft (res iudicata) entgegensteht. Der Beschwerdeführer hatte ein erstes Abänderungsgesuch im Jahr 2011 ohne Vorbehalt zurückgezogen. Gemäss Art. 65 ZPO und Art. 241 Abs. 2 ZPO wirkt ein solcher Rückzug wie eine rechtskräftige Abweisung, wenn die Gegenpartei nicht zustimmt. Da die geltend gemachten Veränderungen der Einkommensverhältnisse bereits Gegenstand des zurückgezogenen Gesuchs waren und keine neuen, wesentlichen Änderungen vorliegen, ist eine erneute Prüfung ausgeschlossen. Die Dispositionsmaxime im summarischen Verfahren führt dazu, dass der Verzicht auf die Prüfung durch den Rückzug bindend ist.
Zwar besitzen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen (Art. 276 ZPO i.V.m. Art. 179 ZGB) keine uneingeschränkte materielle Rechtskraft wie Endurteile, doch steht die formelle Rechtskraft des Abschreibungsentscheids einer Neubeurteilung bei unveränderter Sachlage entgegen. Eine rückwirkende Anpassung ist zudem grundsätzlich nur aus besonderen Gründen möglich. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Regeste
Art. 276 Abs. 1 und 2 ZPO i.V.m. Art. 179 Abs. 1 ZGB, Abänderung vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren, Rechtskraft von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen; Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO, Anwendbarkeit auf vorsorgliche Massnahmen. Rechtskraft von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren. Rückzug und Neueinreichung eines Gesuchs um Abänderung vorsorglicher Massnahmen; Rechtsfolgen des Rückzugs im Lichte von Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO (E. 3.3 und 3.4). Regeste Art. 276 al. 1 et 2 CPC en lien avec l'art. 179 al. 1 CC, modification de mesures provisionnelles dans le cadre d'une procédure de divorce, autorité de chose jugée d'une décision de mesures provisionnelles; art. 65 et 241 al. 2 CPC, application de ces normes aux mesures provisionnelles. Autorité de chose jugée d'une décision de mesures provisionnelles rendue dans le cadre d'une procédure de divorce. Retrait et réintroduction d'une requête en modification de mesures provisionnelles; conséquences juridiques du retrait à la lumière des art. 65 et 241 al. 2 CPC (consid. 3.3 et 3.4). Regesto Art. 276 cpv. 1 e 2 CPC in relazione con l'art. 179 cpv. 1 CC, modifica di provvedimenti cautelari nella procedura di divorzio, autorità di cosa giudicata di decisioni in materia di misure cautelari; art. 65 e 241 cpv. 2 CPC, applicabilità ai provvedimenti cautelari. Autorità di cosa giudicata di decisioni in materia di misure cautelari emanate nella procedura di divorzio. Ritiro e reintroduzione di un'istanza di modifica di provvedimenti cautelari; conseguenze giuridiche del ritiro alla luce degli art. 65 e 241 cpv. 2 CPC (consid. 3.3 e 3.4).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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