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Justizze. Art. 179 ZGB

Bundesgericht

Ehemann kündigt gut bezahlte Stelle ohne Kündigungsdrohung: Abänderung des Ehegattenunterhalts während Scheidungsverfahrens wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens ausgeschlossen (Art. 179 ZGB)

BGE / ATF / DTF
BGE 143 III 233 · ATF 143 III 233 · DTF 143 III 233
Datum
02.05.2017
Geschäftsnummer
5A_297/2016
Abteilung
II. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Gutgeheissen

Tragende Normen

Art. 75 BGG Art. 98 BGG Art. 106 BGG Art. 2 ZGB Art. 179 ZGB Art. 271 ZPO Art. 276 ZPO

Zusammenfassung

Eine Ehefrau erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt, der den während des Scheidungsverfahrens geschuldeten Ehegattenunterhalt zugunsten der Ehefrau reduziert und schliesslich aufgehoben hatte. Streitpunkt war, ob die Abänderung des Unterhaltsbeitrags gerechtfertigt war, nachdem der Ehemann seine gut bezahlte Stelle gekündigt hatte. Die Ehefrau machte geltend, die Kündigung sei ausschliesslich in Schädigungsabsicht gegenüber ihr erfolgt und schliesse daher eine Abänderung der vorsorglichen Massnahme aus.

Das Bundesgericht hob den angefochtenen Entscheid auf und wies das Gesuch des Ehemannes um Abänderung des Ehegattenunterhalts ab. Es stellte fest, dass der Ehemann seine gut bezahlte Arbeitsstelle ohne Kündigungsdrohung oder Nahelegung durch die Arbeitgeberin eigenmächtig gekündigt hatte. Zwischen den Parteien herrschte ein eigentlicher Scheidungskrieg, und aus einem Gutachten ergab sich, dass es dem Ehemann darum ging, den finanziellen Fluss für die Ehefrau zu stoppen. Dieses Verhalten wurde als böswillig und rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 2 Abs. 2 ZGB gewertet. Da der Ehemann mit seiner eigenmächtigen Kündigung in Schädigungsabsicht den Sachverhalt selbst geschaffen hatte, auf den er nun die Abänderung der vorsorglichen Massnahme stützte, schloss dies eine Abänderung des Unterhaltsbeitrags aus (Art. 179 ZGB). Das Bundesgericht prüfte die Rüge der Willkür gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG und kam zum Schluss, dass die Vorinstanz bei der Beweiswürdigung einen unhaltbaren Schluss gezogen hatte, weil sie den entscheidenden Umständen – wie dem Fehlen jeglicher Kündigungsdrohung und der dokumentierten Schädigungsabsicht – keine angemessene Bedeutung beigemessen hatte. Für die Beurteilung des Unterhaltsanspruchs war das summarische Verfahren nach Art. 271 lit. a i.V.m. Art. 276 Abs. 1 ZPO anwendbar, wobei die für den Unterhalt erheblichen Tatsachen nur glaubhaft zu machen waren. Das Bundesgericht sprach der Ehefrau unentgeltliche Rechtspflege zu und ordnete die Bestellung eines amtlichen Rechtsbeistands an, dessen Entschädigung vom unterliegenden Ehemann zu tragen war. Die Kosten des vorangegangenen Verfahrens wurden zur Neuverlegung an das Appellationsgericht zurückgewiesen. Diese Entscheidung klärt, dass eine freiwillige Einkommensverminderung in Schädigungsabsicht auch dann eine Abänderung vorsorglicher Massnahmen ausschliesst, wenn die Verminderung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Regeste

Abänderung des Unterhaltsbeitrages für die Dauer des Scheidungsverfahrens infolge veränderter Verhältnisse; Rechtsmissbrauch (Art. 179 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 ZGB). Vermindert der Unterhaltspflichtige sein Einkommen in Schädigungsabsicht, ist eine Abänderung der Unterhaltsleistung selbst dann ausgeschlossen, wenn die Einkommensreduktion nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Änderung der Rechtsprechung; E. 3). Regeste Modification de la contribution d'entretien pour la durée de la procédure de divorce suite à des circonstances nouvelles; abus de droit (art. 179 al. 1, art. 2 al. 2 CC). Lorsque le débirentier diminue son revenu dans l'intention de nuire, une modification de la contribution d'entretien est exclue même si la réduction de revenu est irrémédiable (modification de jurisprudence; consid. 3). Regesto Modifica del contributo di mantenimento per la durata della procedura di divorzio a seguito di nuove circostanze; abuso di diritto (art. 179 cpv. 1, art. 2 cpv. 2 CC). Quando il debitore alimentare diminuisce il suo reddito nell'intento di recare pregiudizio, una modifica del contributo di mantenimento è esclusa anche se la riduzione di reddito non può più essere annullata (modifica della giurisprudenza; consid. 3).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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