Ehemann verliert Stelle während Getrenntlebens und wird selbstständig: Abänderung des Ehegattenunterhalts wegen dauerhafter Einkommensveränderung verlangt, aber kantonales Gericht prüft nicht alle Umstände (Art. 179 ZGB)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 143 III 617 · ATF 143 III 617 · DTF 143 III 617
- Datum
- 08.11.2017
- Geschäftsnummer
- BGE 143 III 617
- Ausgang
- Rückweisung
Tragende Normen
Zusammenfassung
Ein Ehemann beantragte die Abänderung des während des Scheidungsverfahrens geschuldeten Unterhalts an seine Ehefrau, nachdem er während des Getrenntlebens seine unselbstständige Erwerbstätigkeit verloren und eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hatte. Die Ehefrau wandte ein, die Einkommensveränderung sei nicht dauerhaft und der Ehemann habe nicht genügend nach einer gleichwertigen Anstellung gesucht. Das kantonale Obergericht wies das Abänderungsgesuch ab, weil allein ein einzelner Jahresabschluss vorlag. Der Ehemann erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht hob den angefochtenen Entscheid auf und wies die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid an das Obergericht zurück. Das Obergericht hatte gegen Rechtsgrundsätze verstoßen, indem es die besondere Situation des Beschwerdeführers – unfreiwilliger Verlust der unselbstständigen Erwerbstätigkeit während des Getrenntlebens und anschließender Wechsel in die Selbstständigkeit – nicht berücksichtigte. Es durfte nicht schematisch voraussetzen, dass eine dauerhafte Einkommensveränderung nur durch mehrere Jahresabschlüsse glaubhaft gemacht werden könne; vielmehr war aufgrund sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Wesentliche Prüfungspunkte wie die Frage, ob der Verlust der Stelle freiwillig oder schädigungsabsichtlich erfolgte, ob angemessene Stellensuche stattfand, die Würdigung der Zwischenbilanz hinsichtlich Abschreibungen und Rückstellungen sowie die Erfahrungstatsache, dass nach dem Schritt in die Selbstständigkeit zwei bis drei Jahre bis zum Erreichen eines vollen Erwerbseinkommens vergehen, waren vom Obergericht ausdrücklich offengelassen worden. Diese Unterlassung stellt eine Rechtsverweigerung dar, die der Willkürprüfung nicht standhält (Art. 9 BV, Art. 179 ZGB, Art. 179 Abs. 1 ZGB, Art. 276 ZPO). Die Beschwerdegegnerin unterliegt im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren und wird kosten- und entschädigungspflichtig (Art. 66 Abs. 1 und Art. 68 Abs. 1 BGG). Ihr Gesuch um Prozesskostenvorschuss oder unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil ein solcher Anspruch materiell-rechtlich vor dem kantonalen Sachgericht geltend gemacht werden muss und im Bundesgerichtsverfahren unzulässig ist (Art. 104 BGG, Art. 64 Abs. 1 BGG). Diese Entscheidung klärt die Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer dauerhaften Einkommensveränderung bei Wechsel von unselbstständiger zu selbstständiger Erwerbstätigkeit während des Getrenntlebens und betont die Pflicht des Gerichts, alle relevanten Umstände im Abänderungsverfahren zu würdigen.
Regeste
Art. 9 BV; Art. 179 ZGB; Abänderung des Unterhaltsbeitrages an den Ehegatten für die Dauer des Scheidungsverfahrens; Prozesskostenvorschusspflicht. Abänderungsvoraussetzungen (E. 3.1). Glaubhaftmachen der dauerhaften Veränderung des Einkommens in einem Fall, wo ein unselbstständig erwerbstätiger Ehegatte während des Getrenntlebens seine Stelle verliert und eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (E. 5). Verhältnis des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren zum materiell-rechtlichen Anspruch auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch Ehegatten (E. 7). Regeste Art. 9 Cst.; art. 179 CC; modification de la contribution d'entretien due au conjoint pour la durée de la procédure en divorce; devoir d'avancer les frais judiciaires. Conditions de la modification (consid. 3.1). Vraisemblance du changement durable du revenu dans un cas où un époux travaillant en tant que salarié perd sa place de travail pendant la vie séparée et débute une activité lucrative en tant qu'indépendant (consid. 5). Rapport entre le droit à l'assistance judiciaire dans la procédure de recours et le droit matériel au versement d'une avance de frais par le conjoint (consid. 7). Regesto Art. 9 Cost.; art. 179 CC; modifica del contributo di mantenimento dovuto al coniuge per la durata della procedura di divorzio; obbligo di versare un anticipo spese. Presupposti della modifica (consid. 3.1). Verosimiglianza del cambiamento durevole del reddito in un caso in cui un coniuge esercitante un'attività lucrativa dipendente perde il suo impiego durante la vita separata ed avvia un'attività lucrativa indipendente (consid. 5). Relazione tra il diritto all'assistenza giudiziaria nella procedura di ricorso e la pretesa, di diritto materiale, al versamento di un anticipo spese da parte del coniuge (consid. 7).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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