Gesetzesartikel
Art. 21 ATSG: Rechtsprechung und Entscheide
18 Entscheide, in denen Art. 21 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit rezidivierender Depression und Agoraphobie erhält halbe Invalidenrente trotz Therapiepotentials: vorläufige Erwerbsunfähigkeit bei komplexem Behandlungskonzept anerkannt (Art. 7 Abs. 1 ATSG)
- Versicherte mit Adipositas Grad III und BMI über 50 beantragt Invalidenrente: Bundesgericht kippt Sonderrechtsprechung und verweist an IV-Stelle zur Neubewertung (Art. 17 ATSG)
- Versicherter mit ADHS und Suchtmittelmissbrauch verlangt Invalidenrente ab 1. Mai 2017: Keine Invalidität, da Arbeitsfähigkeit durch Abstinenz und Medikamente wesentlich verbesserbar (Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG)
- Versicherter mit primärem Abhängigkeitssyndrom beantragt Invalidenrente nach neuer Rechtsprechung: Kein Neuanmeldungsgrund bei fehlender gesundheitlicher Verschlechterung seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit multiplen Wirbelsäulen- und psychischen Erkrankungen erhält befristete ganze Rente: Rückweisung wegen unvollständiger interdisziplinärer medizinischer Abklärung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Unfallversicherer verlangt nachträgliche Anmeldung bei Invalidenversicherung und Kürzung der Rente wegen Verweigerung der psychiatrischen Begutachtung: Mitwirkungspflicht umfasst auch aktive Mitwirkung im IV-Verfahren (Art. 51 Abs. 2 UVV)
- Versicherter mit primärem Benzodiazepin- und Opioid-Abhängigkeitssyndrom erhält Invalidenrente ab 1. September 2013: Suchterkrankungen sind grundsätzlich invalidenversicherungsrechtlich beachtlich (Art. 7 Abs. 2 IVG)
- Rentnerin mit 100%-Invalidität verweigert Belastbarkeitstraining: Rente wird wegen Mitwirkungsverweigerung aufgehoben (Art. 21 Abs. 4 ATSG)
- Invalidenrente wird für Oktober und November 2011 nachgezahlt: Rentensistierung wegen Meldepflichtverletzung unzulässig, aber ab Dezember 2011 wegen Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Massnahmevollzug gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 5 ATSG)
- IV-Rentner mit Wohnsitz in Brasilien verliert Rente wegen fehlender Unterlagen: Zustellung an Anwalt unterblieben, Mitwirkungspflicht nicht verletzt, Rente ab 1. November 2016 weiterzuzahlen (Art. 43 Abs. 3 ATSG)
- Selbstständiger Marktfahrer mit Lungen- und Nierentumor nach dreijähriger Arbeitsunfähigkeit: Befristung der Invalidenrente ab 1. Oktober 2015 unzulässig, da Selbsteingliederung bei 57 Jahren und fehlender Arbeitsmarktvertrautheit nicht zumutbar (Art. 21 Abs. 4 ATSG i.V.m. Art. 7b IVG)
- Versicherter beantragt höhere Invalidenrente wegen Schulter- und Knieverletzungen: Fallabschluss per 31. Dezember 2004 rechtens, da keine namhafte Besserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten war (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Ergänzungsleistungsanspruch entsteht während Heimaufenthalts: örtliche Zuständigkeit bleibt beim Kanton des Wohnsitzes vor Eintritt ins Heim (Art. 21 Abs. 1 ELG)
- UVG-Taggeld während Strafvollzug: Einstellung nur zur Hälfte wegen Angehörigenprivilegs (Art. 21 Abs. 3 und 5 ATSG)
- Abbruch der IV-Ausbildung führt zur Anrechnung hypothetischen Einkommens bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Unfallrentenrevision: Einstellung wegen Mitwirkungsverweigerung endet mit Bereitschaftserklärung (Art. 43 Abs. 3 ATSG)
- Sistierung von UVG-Taggeldern während Untersuchungshaft: Keine Mindesthaftdauer wie bei IV-Renten (Art. 21 Abs. 5 ATSG)
- Pensionskasse verweigert Invalidenrente nach fristloser Entlassung: Rückweisung zur Prüfung von Video-Beweisen und autonomem Kürzungsrecht (Art. 35 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.