Gesetzesartikel
Art. 126 DBG – Weitere Mitwirkungspflichten
19 Entscheide, in denen Art. 126 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Darlehensvergabe in grossem Umfang ohne steuerliche Deklaration: Nachbesteuerung der Zinseinnahmen für 2010–2015 bestätigt (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Schweizer Steuerbehörde leistet Amtshilfe für spanische Steuerprüfung des Beschwerdeführers 1: Übermittlung von Bankdaten der Beschwerdeführerinnen 2–6 und persönlicher Daten Dritter ist voraussichtlich erheblich (Art. 25bis Abs. 1 DBA CH-ES)
- Schweizer Muttergesellschaft wehrt sich gegen Amtshilfeersuchen Spaniens zur Verrechnungspreisprüfung: Übermittlung der Jahresabschlüsse grundsätzlich zulässig, aber Daten zum Geschäftsjahr 2010 sind zu schwärzen (Art. 25bis DBA CH-ES)
- Steuerpflichtiger veräussert Autokennzeichen 'F.________' an von ihm indirekt beherrschte Gesellschaft: Nachsteuererhebung wegen geldwertem Vorteil rechtmäßig (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Erbinnen weisen vereinfachte Nachbesteuerung wegen geldwertem Vorteil an verstorbenen Alleinaktionär zurück: Aufrechnung nach rechtskräftigem Urteil zur Gesellschaft zulässig (Art. 153a DBG)
- Eheleute beantragen Abzug von Sanierungskosten für zwei Hausteile nach Erwerb: Bundesgericht weist Praxis des 'wirtschaftlichen Neubaus' zurück und verweist zur Einzelprüfung der werterhaltenden Arbeiten (Art. 32 Abs. 2 DBG)
- Steuerpflichtige erhalten ordentliche Veranlagung 2011 nie: Veranlagungsverjährung tritt ein, da fehlende Eröffnung die Verfügung nichtig macht und kein Einspracheverfahren auslöst (Art. 116 Abs. 1 DBG)
- Selbstständiger Architekt bildet pauschale Rückstellungen für Reparaturen und Unterhalt: Steuerliche Anerkennung verneint, da kein Nachweis für unmittelbar bevorstehende Grossreparaturen oder Vernachlässigung (Art. 29 Abs. 1 lit. a und c DBG)
- Steuerpflichtige beanstandet Aufrechnung von Pauschalspesen an Mitarbeitende: Geschäftsmässige Begründetheit bei fernstehenden Mitarbeitern bejaht, bei nahestehenden mangels Nachweis verneint (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Steuerpflichtiger veräussert 15 Stockwerkeigentumseinheiten einzeln, legt aber nur eine Gesamterklärung vor: Veranlagung nach pflichtgemässen Ermessen wegen Mitwirkungsverweigerung zulässig (Art. 130 Abs. 2 DBG)
- Ehepaar mit nur einem pauschalbesteuerten Ehegatten: Minimalaufwand nach Aufwandbesteuerung richtet sich nur auf den Lebensaufwand des pauschalbesteuerten Ehegatten, nicht auf den des anderen Ehegatten (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 aVBA)
- Generalunternehmung verrechnet Provisionen für Hypothekarvermittlung über Alleinaktionär: Aufrechnung unwirksam, da Geschäft nicht 'der Natur nach' der Gesellschaft zusteht (Art. 321a OR, Art. 464 OR, Art. 717 OR)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger mit beschränkter Steuerpflicht in Zürich verlangt Anerkennung von Geschäftsverlusten aus dominikanischem Hotelbetrieb: Kein Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit und des Verlusts, Schätzung unzulässig (Art. 27 Abs. 1 StG)
- Ehepaar führt selbständige Sanitär- und Heizungsmontage: Ermessenszuschlag von Fr. 20'000.-- wegen fehlender Verbuchung von 25 Einzahlungsscheinen und unzureichendem Nachweis der Vernichtung (Art. 130 Abs. 1 DBG)
- Schweizerische Konzernzentrale darf nicht zur Herausgabe von Finanzdaten ihrer finnischen Tochtergesellschaft verpflichtet werden: Kein Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaften, fehlende Mitwirkungspflicht nach Art. 127 Abs. 1 Bst. e DBG (Art. 26 Abs. 3 Bst. b DBA CH-FI)
- Steuerpflichtige beantragt Nichtigkeit von Nachsteuer- und Bussenverfügungen wegen formeller und inhaltlicher Mängel sowie Wiederherstellung der Rechtsmittelfrist: alle Rügen abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtige schreibt Darlehen an insolvente Tochtergesellschaft ab und verzinst es zinslos: Abschreibung und Zinsaufrechnung steuerlich gerechtfertigt wegen fehlender Werthaltigkeitsminderung und Nahestehendeneigenschaft (Art. 27 Abs. 2 lit. a DBG, Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG, Art. 10 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 24 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 46 Abs. 1 StHG, Art. 130 Abs. 1 DBG, Art. 124 Abs. 2 DBG, Art. 126 Abs. 1 DBG, Art. 313 Abs. 2 OR)
- Steuerpflichtige kündigt Einsprache gegen Ermessensveranlagung mit bloßer Absichtserklärung zur Nachreichung: Fehlende bezifferte Antragstellung und Begründung führen zur Unzulässigkeit (Art. 132 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.