Gesetzesartikel
Art. 79 SchKG – Im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren
18 Entscheide, in denen Art. 79 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt rückwirkende Befreiung von der Haushaltabgabe ab 1. Januar 2019 wegen Nichterhalts der Rechnungen: Zustellung uneingeschriebener Rechnungen wird nach Treu und Glauben als erfolgt angesehen, Befreiung nur ab 1. September 2023 (Art. 94 Abs. 4 RTVV)
- Ehegatte erhält Zahlungsbefehl als Dritteigentümer: Keine zusätzliche Zustellung als Ehegatte erforderlich, obwohl Grundstück Familienwohnung ist (Art. 153 Abs. 2 SchKG)
- Eheleute als Mitbetriebene in Pfandverwertung: Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Ehemann als Dritteigentümer genügt auch für seine Funktion als Ehegatte; Rechtsvorschlag in paralleler Betreibung nicht wirksam (Art. 153 Abs. 2 SchKG)
- Beschwerdeführerin rügt Gehörsverletzung, fehlende Legitimation der Erhebungsstelle und fehlende Unterschrift bei Haushaltabgabe-Verfügung: Heilung des Verfahrensmangels zulässig, Abgabepflicht besteht (Art. 69a RTVG)
- Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen: Beschwerde gegen Feststellung der Abgabepflicht abgewiesen, weil kein Opting-out beantragt wurde (Art. 109c RTVG)
- Betriebene beantragt Einstellung der Betreibung nach Aufhebung des zu vollstreckenden Entscheids durch das Bundesgericht: Vorinstanz prüft Vollstreckbarkeitswegfall nicht, Klage nach Art. 85 SchKG zulässig (Art. 85 SchKG)
- Kollokationsklage gegen Zulassung einer Forderung aus englischem Urteil: Verjährung nach englischem Recht beurteilt, Rechtsöffnungsklage vom 27. November 2018 wahrt sechsjährige Frist (Art. 148 IPRG)
- Konkurseröffnung nach Fortsetzungsbegehren während laufender Beschwerdefrist: Konkursandrohung bleibt wirksam trotz aufschiebender Wirkung der Beschwerde (Art. 103 Abs. 1 BGG)
- Streit um Verrechnung von Kosten für Ausgleichsenergie: Klage wegen Korrektur des Ausgleichsenergiekontos wird mangels zivilgerichtlicher Zuständigkeit nicht behandelt (Art. 5 Abs. 5 StromVV)
- Gläubiger beantragt definitive Rechtsöffnung nach Rückzug der negativen Feststellungsklage durch Schuldner: Rückzug ist kein vollstreckbarer Titel im Sinne von Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG
- Arbeitgeber weigert sich, Sicherheitsleistungen für vorläufig aufgenommene Asylsuchende zu bezahlen: Negativsaldo auf Sicherheitskonto steht dem Bund zu, nicht den Arbeitnehmern (Art. 85 ff. AsylG)
- Schuldnerin beantragt Nichtbekanntgabe einer Betreibung nach erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren: Einleitung des Verfahrens genügt, Erfolg ist nicht erforderlich (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Erbin klagt gegen Radio- und Fernsehempfangsgebühren für Zweitwohnsitz: Rückwirkende Abmeldung ausgeschlossen, Gebührenpflicht für Juli bis Oktober 2014 bleibt bestehen (Art. 68 Abs. 5 RTVG)
- Krankenversicherer stellt Schreiben als 'Verfügung gemäss Art. 49 ATSG' bezeichnet, enthält aber keine verpflichtende Anordnung zur Geldleistung: Aufhebung des Rechtsvorschlags unwirksam, Fortsetzung der Betreibung verweigert (Art. 49 ATSG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung: Mangelhafte Begründung für 2012 wird durch Aktenlage geheilt, Beschwerde abgewiesen (Art. 60 Abs. 2bis BVG)
- Schuldner beantragt keine aufschiebende Wirkung gegen Rechtsöffnungsentscheid: Pfändungsankündigung bleibt wirksam, Beschwerde beim Bundesgericht wird nicht erhört (Art. 105 Abs. 1 BGG)
- Krankenversicherer beseitigt Rechtsvorschlag mit A-Post Plus: Zustellung wirksam, Fortsetzung der Betreibung zulässig (Art. 79 SchKG)
- Konkursbetreibung gegen GmbH wegen BVG-Beiträgen: Ausnahme nach Art. 43 SchKG greift nicht bei privatrechtlicher Auffangeinrichtung
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.