Tragende Normen
Art. 29 BGG Art. 92 BGG Art. 30 BV Art. 164 BV Art. 182 BV Art. 79 SchKG Art. 1 ZPO
Zusammenfassung
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- Kernkraftwerksbetreiber müssen vorsorgliche Jodtabletten-Kosten nicht tragen: Fehlende gesetzliche Grundlage für Abgabe nach Art. 10 Jodtabletten-Verordnung (Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 127 Abs. 1 BV, Art. 164 Abs. 1 lit. d BV)
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