Gesetzesartikel
Art. 36 BPG – Richterliche Beschwerdeinstanzen
17 Entscheide, in denen Art. 36 BPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmer als Geschäftsführer einer Firma beschafft für seine Behörde Material dieser Firma: fristlose Kündigung zulässig, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs führt zu Entschädigung (Art. 34b Abs. 1 Bst. a BPG)
- Eheleute beantragen Steuerbefreiung für Entschädigung wegen verspäteter fristloser Kündigung: Leichte Persönlichkeitsverletzung reicht nicht für steuerfreie Genugtuungssumme nach Art. 24 lit. g DBG
- Bundesangestellter verliert Führerausweis dauerhaft und übergibt Sicherheitszugangskarte an Taxifahrer: Kündigung wegen Treuepflichtverletzung und Wegfalls einer Anstellungsbedingung zulässig, aber Schutzfrist nach Art. 31a BPV verletzt (Art. 10 Abs. 3 Bst. a und f BPG)
- Kundenbegleiter der SBB wird fristlos gekündigt nach Zwischenfall mit Fahrgast: Kein wichtiger Grund vorliegend, da Schutzverhalten gegenüber Kollegen gerechtfertigt und rechtliches Gehör verletzt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter während gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Kündigung zur Unzeit, Weiterbeschäftigungsanspruch nach Art. 336c Abs. 1 Bst. b OR
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- Freigestellter Bundesangestellter erhält im zweiten Jahr der Krankheitsarbeitsverhinderung nur 90 Prozent Lohn: Kürzung nach Art. 56 BPV bleibt wirksam trotz Freistellung (Art. 56 BPV i.V.m. Art. 29 BPG)
- Lokführerin mit befristeter Projektleiterfunktion: Zeitkontenverrechnung zulässig, Annahmeverzug nicht nachgewiesen (Art. 15 Abs. 1 SBBG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. d BPG)
- Grenzwächter leistet Mehrarbeit als Sportinstruktor im Ausbildungszentrum: Behörde duldet Akkumulation über Monate und verletzt Treu und Glauben, Anerkennung erfolgt konkludent (Art. 321c OR)
- Bundesangestellter mit chronischen Leistungsmängeln nach Wiedereinstieg nach Burnout: Ordentliche Kündigung ohne Mahnung rechtmässig (Art. 10 Abs. 3 Bst. b BPG)
- Arbeitnehmer verlangt Berichtigung des Schlusszeugnisses: Streichung des Kündigungsgrundes Krankheit abgelehnt, Ergänzung "toujours" im Verhaltensurteil zwingend (Art. 330a OR)
- Gerichtsschreiberin mit arbeitsplatzbezogener psychischer Erkrankung wird fristlos entlassen: Kündigung ungerechtfertigt, da Bürowechsel keine geeignete Eingliederungsmassnahme war (Art. 34b Abs. 1 BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter nach zweijähriger beruflicher Neuorientierung: Keine Ablehnung des Stellenangebots 030/16 wegen Arbeitsunfähigkeit, ordentliche Kündigung unrechtmässig (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Bundesangestellter mit langandauernder Krankheit wird ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmäßig, aber Entschädigung für älteren Mitarbeiter zugesprochen (Art. 19 Abs. 3 Bst. b BPG)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
- Leitender Zollbeamter mit Verdacht auf ungetreue Amtsführung: Arbeitgeberin darf im Zwischenzeugnis Vertrauenserschütterung erwähnen (Art. 330a OR)
- Grenzwächter erhält disziplinarische Verwarnung wegen ausserdienstlicher Geschwindigkeitsübertretung: Treuepflichtverletzung trotz Privatfahrt, Verhältnismässigkeit der Verwarnung bejaht (Art. 25 BPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.