Gesetzesartikel
Art. 319 StPO – Gründe
17 Entscheide, in denen Art. 319 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger klagt Banken wegen Zahlungsverweigerung im Zusammenhang mit US-Sanktionen an: Nötigungsvorwurf scheitert am Fehlen vergleichbarer Zwangswirkung (Art. 181 StGB)
- Rechtsanwältin führt Beschwerde gegen Einziehung nach Tod des Mandanten: Transmortale Vollmacht wirksam, Vorinstanz muss Erben persönlich einbeziehen (Art. 35 Abs. 1 OR)
- Beschuldigter beantragt Einstellung statt Nichtanhandnahme und Entschädigung nach strafrechtlicher Voruntersuchung ohne Tatverdacht: Kein schutzwürdiges Interesse, geringfügige Aufwendungen rechtfertigen keine Entschädigung oder Genugtuung (Art. 310 StPO, Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO, Art. 430 Abs. 1 lit. c StPO)
- Ersatzforderung nach Verfahrenseinstellung wegen aktiver Bestechung: Vorinstanz muss Verhältnismässigkeit prüfen und Durchgriff begründen (Art. 70 StGB)
- Privatklägerin klagt wegen Äusserung 'Die spinnt!' im Schlichtungsverfahren: Ehrverletzung nicht gegeben, Strafverfahren rechtmässig eingestellt (Art. 173 StGB)
- Privatkläger klagt gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen übler Nachrede und Verleumdung nach Schreiben der Gewerkschaftsführung: Beschwerde abgewiesen, da Gutglaubensbeweis erbracht und Verurteilung nicht wahrscheinlicher als Freispruch (Art. 173 und Art. 174 StGB)
- Oberstaatsanwaltschaft beantragt Einstellung des Verfahrens gegen Bank wegen Geldwäscherei infolge Verjährung: Verjährung nicht offensichtlich, Beschwerde abgewiesen (Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO)
- Reiterin verliert beide Unterschenkel bei Unfall mit Traktor: Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt, da Vorhersehbarkeit und Sorgfaltspflichtverletzung fehlen (Art. 125 StGB, Art. 26 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 1 SVG)
- SECO klagt gegen Einstellung eines Strafverfahrens wegen unlauteren Wettbewerbs mit Kryptowährung: Beschwerdelegitimation des Bundes verneint, Irreführung durch Werbeaussagen nicht gegeben (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
- Strafantrag wegen Nötigung und Drohung: Teileinstellung wegen Drohung im selben Strafbefehl führt zur Sperrwirkung gegen Nötigungsverurteilung (Art. 11 Abs. 1 StPO)
- Geschäftsführer und Aktiengesellschaft leiten Strafanzeige wegen Erpressung ein, nachdem sie unter Konkursdrohung Zahlungen geleistet haben: Beschwerde gegen Nichtanhandnahme abgewiesen, kein rechtlich geschütztes Interesse des Geschäftsführers (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
- Privatkläger rügt Einstellung des Verfahrens wegen heimlicher Videoaufnahme: Staatsanwaltschaft verletzt Grundsatz "in dubio pro duriore", Verfahren muss fortgeführt werden (Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO)
- Privatklägerin beantragt Fortführung des Strafverfahrens wegen häuslicher Gewalt: Einstellung durch Staatsanwaltschaft bestätigt, weil Aussagen allgemein und ohne objektive Beweise (Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO)
- Einstellung wegen häuslicher Gewalt sperrt Verurteilung für Tätlichkeiten: Ne bis in idem und Unteilbarkeit des Strafantrags (Art. 55a StGB)
- Vorladung eines im Ausland wohnhaften Beschuldigten: Keine Rückzugsfiktion der Einsprache bei unentschuldigtem Fernbleiben (Art. 355 Abs. 2 StPO)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
- Einstellung nach tödlichem Sturz aus Rollstuhl: Fristenstillstand gilt für Endentscheid, Legitimation bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 46 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.