Gesetzesartikel
Art. 273 ZGB – Eltern und Kinder
18 Entscheide, in denen Art. 273 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt Obhut und verhindert Wegzug des Kindes nach Deutschland: Obhuts- und Wegzugsentscheid zugunsten der Mutter bestätigt (Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB)
- Vater klagt gegen Nichteintreten des Kantonsgerichts in seine Beschwerde gegen Kontaktverbot: Beschwerde offensichtlich ungenügend begründet, kein Zugang zum Bundesgericht (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Vater klagt gegen Übertragung der alleinigen Betreuung des Kindes an die Mutter während Scheidungsverfahren: Kindeswille durch Elternkonflikt beeinflusst, schrittweiser Kontaktwiederaufbau geboten (Art. 276 ZPO i.V.m. Art. 176 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen vorsorgliche Sistierung des persönlichen Verkehrs infolge laufenden Strafverfahrens: Beschwerde abgewiesen, da keine Verfassungsverletzung gerügt (Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Kindesschutzbehörde ordnet Aufklärung eines zehnjährigen Kindes über seinen wegen schwerer Sexualdelikte verurteilten Vater an: Weisung rechtswidrig, da keine Grundlage in Art. 273 Abs. 2 ZGB und fehlende Kindeswohlgefährdung (Art. 273 Abs. 2 ZGB)
- Mutter beantragt vollständigen Entzug des Besuchsrechts wegen häuslicher Gewalt: Begleitetes Besuchsrecht von drei Stunden pro Monat bleibt bestehen, da keine konkrete Kindeswohlgefährdung nachgewiesen ist (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Zehnjähriges Kind lehnt Besuchsrecht zum Vater ab: Keine Abänderung der Regelung, weil Kind noch nicht urteilsfähig und Ablehnung durch Mutter beeinflusst (Art. 313 Abs. 1 ZGB)
- Algerischer Staatsangehöriger mit 14-jährigem Aufenthalt in der Schweiz verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen jahrelanger selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 62 Abs. 1 lit. e AuG)
- Mutter beantragt Verweigerung des Besuchsrechts für Vater trotz ablehnender Haltung der 14-jährigen Tochter: Bundesgericht bestätigt gerichtliche Regelung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und fehlender Gefährdung (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater mit fehlendem Einfühlungsvermögen und früheren Tätlichkeiten gegenüber Mutter erhält nur dreiwöchentliches begleitetes Besuchsrecht: unentgeltliche Verbeiständung verletzt (Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt wöchentlichen Besuchstag unter der Woche und vierwöchiges Ferienrecht: Bundesgericht lehnt ab, weil Kindeswohl und bestehende Rollenverteilung dies nicht erfordern (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter und für ausgedehnteres Kontaktrecht: Bundesgericht bestätigt alleinige Sorge und Erinnerungskontakte, korrigiert aber Unterhaltsberechnung wegen falschem hypothetischem Einkommen der Mutter (Art. 298 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt Obhut über Zwillinge nach Trennung: Obhut bleibt bei Mutter wegen Stabilitätsbedürfnis kleiner Kinder und fehlender praktikabler Alternativregelung (Art. 172 ZGB)
- Nigerianischer Staatsangehöriger heiratet Schweizerin mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen und zeugt drei Kinder mit einer anderen Frau: Aufenthaltsbewilligung wird wegen rechtsmissbräuchlicher Scheinehe verweigert (Art. 51 Abs. 2 lit. a AuG)
- Mutter beantragt Untersagung des Umgangsrechts ihres Kleinkindes mit dem Vater: Begleitetes Besuchsrecht mit Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 ZGB zur kindeswohlorientierten Wiederaufnahme des Kontakts bleibt wirksam
- Geschiedener kosovarischer Ehegatte mit Tochter in der Schweiz verliert Aufenthaltsbewilligung: Keine erfolgreiche Integration trotz dreijähriger Ehegemeinschaft und engem affektivem Band zur Tochter (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Mutter beschwert sich gegen Besuchs- und Ferienregelung zugunsten des Vaters: Regelung entspricht Kindeswohl trotz Autismusdiagnose und fehlender elterlicher Kooperation (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt Erweiterung des Besuchsrechts nach geplantem Wegzug der Kinder nach Graz: Erlaubnis zur Verlegung des Aufenthaltsortes wird bestätigt, Feiertagsbesuch an Ostern und Weihnachten teilweise zugestanden (Art. 301a ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.