Gesetzesartikel
Art. 26 DBA: Rechtsprechung und Entscheide
17 Entscheide, in denen Art. 26 DBA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Steuerbehörde leistet Amtshilfe für spanische Steuerprüfung des Beschwerdeführers 1: Übermittlung von Bankdaten der Beschwerdeführerinnen 2–6 und persönlicher Daten Dritter ist voraussichtlich erheblich (Art. 25bis Abs. 1 DBA CH-ES)
- Dänisches Kreditinstitut erwirbt Bundesanleihen mit Cross-Currency-Swaps: Nutzungsberechtigung bejaht, Abkommensmissbrauch muss durch Vorinstanz geprüft werden (Art. 11 Abs. 1 DBA CH-DK)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Indien wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung: Formelle und materielle Voraussetzungen erfüllt, Beschwerde abgewiesen (Art. 26 DBA CH-IN)
- Beschwerdeführer gegen Amtshilfe an Indien: Keine Fishing Expedition, Spezialitätsprinzip gewahrt, Übermittlung von Kontoeröffnungsunterlagen und Drittinformationen zulässig (Art. 26 Abs. 1 und 2 DBA CH-IN)
- Betroffener gegen Amtshilfeersuchen der dänischen Steuerbehörde wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung: Listenersuche mit Domizilcode und statistischer Analyse genügt den Anforderungen an eine zulässige Amtshilfe (Art. 27 Abs. 1 DBA CH-DK)
- 80-jähriger Vater einer beschuldigten Person beantragt Parteistellung im Amtshilfeverfahren Indien: Kein evident beschwerdeberechtigter Dritter, Nichteintreten wegen fehlender Legitimation (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Niederländisches Listenersuchen zur Steueramtshilfe gegen Schweizer Bankkunden: Zulässigkeit bestätigt, voraussichtliche Erheblichkeit und Subsidiaritätsprinzip erfüllt (Art. 26 DBA CH-NL)
- Österreichisches Listenersuchen auf Grundlage von Daten aus Hausdurchsuchung bei deutscher Bankniederlassung: Amtshilfeleistung zulässig trotz fehlendem Wohnsitz der Betroffenen in Österreich (Art. 26 DBA CH-AT)
- Österreichisches Listenersuchen auf Grundlage von bei deutscher Hausdurchsuchung sichergestellten Bankdaten: Amtshilfeleistung zulässig, kein Globalverdacht entfällt (Art. 26 DBA CH-AT)
- Indische Steuerbehörden ersuchen um Bankdaten schweizerischer Offshore-Gesellschaften: Amtshilfe nach DBA CH-IN gewährt, da voraussichtliche Erheblichkeit und formale Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 26 DBA CH-IN)
- Beschwerde gegen Amtshilfeentscheid zur Übermittlung von Kontodaten an den IRS im Rahmen des FATCA-Abkommens: US-Person als beherrschende Person eines Trusts führt zur Qualifizierung als US-Konto (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 20 FATCA-Abkommen)
- Beschwerde gegen Amtshilfeleistung an Ungarn für Schweizer Bankkonto: Subsidiaritätsprinzip und voraussichtliche Erheblichkeit der Informationen geprüft (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DBA CH-HU)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Hinweisverpflichtung bei Amtshilfe: Personelles Spezialitätsprinzip bleibt bestehen, Hinweis an IRS ist angezeigt (Art. 26 Abs. 1 DBA CH-US)
- Schweizerische Konzernzentrale darf nicht zur Herausgabe von Finanzdaten ihrer finnischen Tochtergesellschaft verpflichtet werden: Kein Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaften, fehlende Mitwirkungspflicht nach Art. 127 Abs. 1 Bst. e DBG (Art. 26 Abs. 3 Bst. b DBA CH-FI)
- Beschwerdeführer verlangen Nichtigkeit der Amtshilfe-Schlussverfügung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und treuwidriger Datenbeschaffung im US-Bankenprogramm: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 7 lit. c StAhiG)
- Niederländische Steuerbehörde stellt Gruppenersuchen ohne Namensnennung an Schweiz: Amtshilfe zulässig, da Identifikation über Bankkonto ausreicht (Art. 26 DBA-CH-NL)
- Schweiz leistet keine internationale Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung gemäss DBA-NL (Art. 26 DBA-NL)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.