Gesetzesartikel
Art. 25a KVG – Pflegeleistungen bei Krankheit
17 Entscheide, in denen Art. 25a KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pfändung des Lohns einer bei Spitex angestellten pflegenden Ehefrau: Pfändung zulässig, da Einkommen aus Arbeitsverhältnis und nicht aus Krankenkassenunterstützung (Art. 93 Abs. 1 SchKG)
- Nichterwerbstätige polnische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch in der AHV/IV versichern: Freistellung nach Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004 entfällt ab dem Zeitpunkt des Anspruchs auf eine schweizerische Rente (Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004)
- Kind mit spinaler Muskelatrophie erhält KVG-Grundpflegebeiträge und IV-Hilflosenentschädigung: Keine Überentschädigung wegen fehlender funktionaler und sachlicher Kongruenz (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Paraplegikerin mit Kleinkindern erhält Assistenzbeitrag: FAKT2-Abklärung für Erziehung und Kinderbetreuung ist nicht sachgerecht und bundesrechtskonform (Art. 42quater Abs. 1 IVG)
- Pflegeheim fordert höhere Pflegeminutentarife für 2019: Kanton Luzern darf Vollkosten nach Wirtschaftlichkeitsprüfung kürzen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Ehefrau mit Paraplegie beantragt Vergütung von Behandlungspflege durch nicht ausgebildeten Ehemann: Krankenkasse darf Leistung verweigern, da Behandlungspflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV nur durch ausgebildete Personen erbracht werden darf (Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV)
- Gemeinde Reiden klagt gegen Gemeinde Uetikon am See um Zuständigkeit für Restfinanzierung der Pflegekosten: Echte Rückwirkung der neuen Regelung verfassungswidrig, Standortkanton bleibt zuständig (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Krankenversicherung klagt gegen kantonale Pflegestufen-Taxordnung: Solothurn darf RAI/RUG CH-Index 2016 für Pflegebedarfsermittlung nutzen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Kanton St. Gallen legt Höchstansätze für Restfinanzierung der Pflegekosten fest: Anspruch auf vollständige Deckung ungedeckter tatsächlicher Pflegekosten besteht, wenn Höchstansätze nicht kostendeckend sind (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Freiberufliche Pflegefachfrau gegen Gemeinde: Gestaffelte Pflegetarife verletzen weder Wirtschaftsfreiheit noch Art. 25a KVG
- Assistenzbeitrag bei Zusammenleben mit betagten Eltern: Reduktion auf elf Monate mangels Abklärung der Zumutbarkeit zurückgewiesen (Art. 39g Abs. 2 lit. b IVV)
- Pflegefachfrau erbringt Wochenbettpflege: Gemeinde muss Restkosten finanzieren, Sache zur Festsetzung der Höhe zurückgewiesen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Interkantonale Zuständigkeit für Restfinanzierung von Pflegekosten: Wohnsitzprinzip massgeblich mangels Bundesgesetz (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Assistenzbeitrag: Erhöhung auf 120 Std. wegen vier Hilflosigkeitsbereichen, aber Kürzung durch Werkstattaufenthalt (Art. 42sexies IVG)
- Restfinanzierung von Pflegekosten: Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts bejaht, Sache zurückgewiesen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Kostenbeteiligung ambulanter Pflege ab 65: Keine Alters- oder Geschlechterdiskriminierung in Berner Sozialhilfeverordnung (Art. 8 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.