Gesetzesartikel
Art. 24 StHG – Allgemeines
18 Entscheide, in denen Art. 24 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kollektive Kapitalanlage mit direktem Grundbesitz stellt bei Umstellung von KAG- auf OR-Rechnungslegung keine doppelten Wertberichtigungen steuerlich geltend: Periodizitätsprinzip verletzt, Nachholung unzulässig (Art. 24 StHG)
- Steuerpflichtige aktiviert Beteiligung an nahestehender Gesellschaft zu offensichtlich überhöhtem Wert: Wertberichtigung von Fr. 500'000.- nicht geschäftsmässig begründet, steuerbarer Reingewinn korrigiert (Art. 62 Abs. 4 DBG)
- Partnerwerk ermittelt Fremdvergleichspreis nach Kostenaufschlagsmethode: Kostenbasis muss sämtliche Steuern und gesamtes Eigenkapital umfassen, Zuschlag beträgt 5 Prozent (Art. 58 Abs. 3 DBG)
- Kapitalgesellschaft verkauft Liegenschaft unter Wert an Tochtergesellschaft: Aufrechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels Nachweis des Näheverhältnisses zur Beteiligungsinhaberin (§ 68 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 StG/AG)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Untersagung der Übermittlung von Steuererklärungen im Amtshilfeverfahren CH-FR: Übermittlung zur Prüfung der Verrechnungspreispolitik voraussichtlich erheblich (Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR)
- Steuerpflichtige vergütet Schwestergesellschaft Organisationskosten: Kein Nachweis für geschäftsmässige Begründetheit, Nachsteuer rechtmässig erhoben (Art. 151 DBG, Art. 53 StHG)
- Kontoinhaber rügt fehlende Akteneinsicht und Unzulässigkeit der Rechtshilfe an Israel: Gehörsverletzung und Sachverhaltsvorwurf werden zurückgewiesen, Herausgabe der Bankunterlagen bestätigt (Art. 80b IRSG)
- Tochter eines Beschuldigten verlangt vollständige Akteneinsicht im internationalen Rechtshilfeverfahren gegen ihre Eltern: Einsicht in zurückgezogenes erstes Ersuchen abgelehnt, Herausgabe von Bankunterlagen an Israel bestätigt (Art. 80b IRSG)
- Beschwerde gegen Herausgabe von Bankunterlagen im internationalen Rechtshilfeverfahren an Israel: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, doppelte Strafbarkeit und Verhältnismässigkeit gegeben (Art. 74 IRSG)
- Steuerpflichtige beanstandet Aufrechnung von Pauschalspesen an Mitarbeitende: Geschäftsmässige Begründetheit bei fernstehenden Mitarbeitern bejaht, bei nahestehenden mangels Nachweis verneint (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtige legt unvollständige Buchhaltung vor und reicht keine bezifferte Einsprache ein: Nichteintreten in steuerlicher Beschwerde wegen mangelhafter Begründung zur Eintretensfrage (Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG)
- GmbH beantragt Abzug von Provisionen und Umbaukosten bei Gewinnsteuer: Nachweis nicht erbracht, steuerlicher Abzug verweigert (Art. 81, 82 Abs. 1 lit. a und b StG/SG)
- Steuerpflichtiger beantragt pauschale Steueranrechnung für deutsche Dividende auf Bruttoertrag: Anrechnung richtet sich nach Nettoertrag gemäss Art. 11 Abs. 1 PStAV, Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt (Art. 11 Abs. 1 PStAV)
- Steuerpflichtige schreibt Darlehen an insolvente Tochtergesellschaft ab und verzinst es zinslos: Abschreibung und Zinsaufrechnung steuerlich gerechtfertigt wegen fehlender Werthaltigkeitsminderung und Nahestehendeneigenschaft (Art. 27 Abs. 2 lit. a DBG, Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG, Art. 10 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 24 Abs. 1 lit. a StHG, Art. 46 Abs. 1 StHG, Art. 130 Abs. 1 DBG, Art. 124 Abs. 2 DBG, Art. 126 Abs. 1 DBG, Art. 313 Abs. 2 OR)
- Steuerliche Absetzbarkeit von EU-Wettbewerbsbussen bei Aktiengesellschaften: Grundsätzlich nicht abzugsfähig, Rückweisung zur Prüfung des Gewinnabschöpfungsanteils (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Interkantonale Steuerausscheidung: Monistischer Grundstückkanton muss Betriebsverlust vollumfänglich tragen (Art. 127 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.