Gesetzesartikel
Art. 1 RPG – Ziele
18 Entscheide, in denen Art. 1 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümerin klagt gegen Rückbauverzicht für Terrainaufschüttungen und Stützmauern im Waldabstand: Vorinstanz unterlässt erforderliche Interessenabwägung, Rückbau verhältnismässig (Art. 36 BV)
- Einwohnergemeinde Mellingen weist Parzelle aus Bauzone in Landwirtschaftszone zurück: Keine materielle Enteignung wegen fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit einer Überbauung (Art. 5 Abs. 2 RPG)
- Geflügelmaststall in Landwirtschaftszone: Halber Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten, Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig (Art. 36 RPV, Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 11 Abs. 2 USG)
- Anwohner beantragen Unterschutzstellung der Stammerau und Aufhebung des Gestaltungsplans: Kein einklagbarer Anspruch auf Planungszone trotz ISOS-Erfassung (Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG)
- Gemeinde Mels führt Teilrevision der Ortsplanung durch, ohne ISOS-Vorgaben sachgerecht abzuwägen: Fehlende Interessenabwägung und unzureichende Umsetzung des Bundesinventars führen zur Aufhebung und Rückweisung (Art. 3 RPV)
- Bauherrin beantragt Ausnahmebewilligung für Neubau mit 12 Schlafzimmern an stark befahrener Strasse: Überschreitung der nächtlichen Immissionsgrenzwerte um 9 dB(A) rechtfertigt keine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 LSV
- Anlagestiftung beantragt Baubewilligung für Wohnüberbauung auf lärmbelastetem Areal: Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV abgelehnt wegen unzureichendem Nachweis sämtlicher verhältnismässiger Lärmschutzmassnahmen und fehlender umfassender Interessenabwägung (Art. 31 Abs. 2 LSV)
- Naturschutzorganisation beantragt Aufnahme von Grundstücken in kantonales Naturinventar und Nichtigkeit von Quartierplänen: Keine Legitimation für allgemeines Inventarbegehren, Plananpassung nicht gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Illegale Bauten ausserhalb der Bauzone: Keine Verwirkung des Wiederherstellungsanspruchs nach 30 Jahren wegen Verstosses gegen den Trennungsgrundsatz (Art. 75 Abs. 1 BV)
- Gemeinde hebt Quartierplanpflicht im Zonenplan auf, um Siedlungserneuerung zu fördern: Planänderung widerspricht Grundsatz der Planbeständigkeit und Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Wohnbaugenossenschaft will Gründersiedlung Friesenberg abbrechen und verdichten: Denkmalschutz überwiegt Interesse an innerer Verdichtung und günstigem Wohnraum (§§ 205 und 207 PBG/ZH)
- Eigentümer errichtet Biotop in Landwirtschaftszone: Vorinstanz verweigert Rückbau wegen geplanter Gartenzone; Bundesgericht hebt Entscheid auf, weil Gartenzone keine rechtmäßige Schutzzone ist (Art. 17 RPG)
- Gemeinde Muttenz verbietet fossil-thermische Kraftwerke in Gewerbe- und Industriezonen zur Schadstoffreduktion in Wohnnähe: Verbot ist überwiegend raumplanerisch und bundesrechtlich zulässig (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
- Abbaudienstbarkeit auf landwirtschaftlichem Grundstück ausserhalb Abbaugebiet: Eintragung im Grundbuch bewilligungspflichtig, weil wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommend (Art. 61 Abs. 3 BGBB)
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
- Baugesuch für dreiteiligen Bankneubau in Sarnen: Bauabschlag verweigert wegen schwerwiegender Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung ohne gleichwertiges nationales Eingriffsinteresse (Art. 6 Abs. 2 NHG)
- Zuweisung von Hotelgrundstücken zur Tourismuszone in Luzern: Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit ist verhältnismässig und raumplanerisch gerechtfertigt (Art. 27 und Art. 94 BV)
- Baubewilligung für Einfamilienhäuser in lärmintensivem Gebiet abgelehnt: Immissionsgrenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden, Lüftungsfensterpraxis ist gesetzwidrig (Art. 22 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.