Gesetzesartikel
Art. 8a SchKG – Protokolle und Register: Einsichtsrecht
17 Entscheide, in denen Art. 8a SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldnerin zahlt Forderung vor Zustellung des Zahlungsbefehls: Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte ist begründet (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Kollektivgesellschaft verlangt Löschung einer bereits beglichenen Betreibung: Keine Voraussetzungen für Löschung nach Art. 8a Abs. 3 SchKG, Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerde gegen Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte: Keine hinreichende Begründung, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Medienunternehmen verlangt Betreibungsregisterauszug über Person, gegen die es ein Massnahmeverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung führt: Interesse zur Abschätzung finanzieller Risiken ist schutzwürdig, Einsicht wird bewilligt (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG)
- Schuldnerin beantragt nach Ablauf der Jahresfrist gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG Nichtbekanntgabe einer Betreibung: Kein Anspruch auf Nichtbekanntgabe nach Erlöschen der Betreibung (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Schuldner begleicht Steuerforderung nach Einleitung der Betreibung: Gesuch um Nichtbekanntgabe im Betreibungsregister abgelehnt, da Forderung damit als anerkannt gilt (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Schuldnerin beantragt Nichtbekanntgabe einer Betreibung nach erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren: Einleitung des Verfahrens genügt, Obsiegen ist nicht erforderlich (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Schuldnerin beantragt Nichtbekanntgabe einer Betreibung nach erfolglosem Rechtsöffnungsverfahren: Einleitung des Verfahrens genügt, Erfolg ist nicht erforderlich (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG)
- Beschwerdeführer beantragt Feststellung der Nichtigkeit von vier Betreibungen wegen Urteilsunfähigkeit: Rechtsschutzinteresse besteht trotz abgelaufener fünfjähriger Einsichtsfrist, da Verlustscheine bis zur Verjährung (20 Jahre) einsehbar bleiben (Art. 149a SchKG)
- Schuldnerin beantragt Löschung von Verfügungsbeschränkungen nach Zwangsversteigerung: Beschwerde wegen Verspätung und unzulässiger neuer Anträge nicht eröffnet (Art. 17 SchKG)
- Beschwerdeführer leiten Betreibung zur Verjährungsunterbrechung ein: Vorinstanz verwechselt Vollstreckungs- mit materiellem Recht und erklärt Betreibung zu Unrecht für rechtsmissbräuchlich (Art. 2 Abs. 2 ZGB, Art. 135 Abs. 2 OR)
- Schuldner legt gegen Pfändungsankündigungen, Kollokationsliste und Revisionsgesuch keine rechtsgenügliche Begründung vor: Nichteintreten durch Aufsichtsbehörde bestätigt (Art. 17 Abs. 1 SchKG)
- Betreibungsamt stellt für stille Betreibung mit sofortigem Rückzug Fr. 40.– in Rechnung: Gebühr nach Art. 16 Abs. 4 GebV SchKG (Fr. 5.–) ist massgeblich (Art. 16 Abs. 4 GebV)
- Schuldner beanstandet Konkurswiderruf, Akteneinsicht und Disziplinarverfahren beim Betreibungsamt: Beschwerde unzulässig, da Aufsichtsbehörde nicht zuständig ist (Art. 195 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG)
- Gläubiger zieht Betreibung zurück: Protokollierung der Abstellung ist gebührenpflichtig nach Art. 42 GebV SchKG
- Revisionsstelle verlangt Akteneinsicht in Konkursakten als Beklagte: Einsichtsrecht nach SchKG verneint, nur ZPO-Edition (Art. 8a SchKG)
- Negative Feststellungsklage gegen Betreibung: Schutzwürdiges Interesse ohne konkreten Nachweis der Beeinträchtigung anerkannt (Art. 88 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.