Gesetzesartikel
Art. 88bis IVV – Wirkung
16 Entscheide, in denen Art. 88bis IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invalidenrente und Hilflosenentschädigung seit 2006 aufgrund unvollständiger Abklärung aufgehoben; Rückforderung vom 1. September 2018 bis 30. September 2021 wird zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 53 Abs. 2 ATSG)
- Invalidenrente rückwirkend aufgehoben wegen gesundheitlicher Besserung während Observation: Revision nach Art. 17 Abs. 1 ATSG zulässig, Rückerstattung teilweise verwirkt (Art. 25 Abs. 2 ATSG)
- Kind mit Geburtsgebrechen erhält Hilflosenentschädigung erst ab 1. November 2021: prozessuale Revision wegen fehlender neuen Tatsachen abgelehnt (Art. 53 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenrente wird rückwirkend aufgehoben, weil Versicherter seit 2013 Autohandel betreibt und sich sein psychischer Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenrente wird wegen fehlender Arbeitsfähigkeit aufgehoben: Beobachtung (BvO) und RAD-Beurteilungen stützen Rentenaufhebung per 30. Juni 2017 (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenversicherung: Rückwirkende Aufhebung der Dreiviertelsrente per 1. November 2011 wegen Meldepflichtverletzung aufgehoben – unvollständige medizinische Abklärung zum Zeitpunkt der Aufhebung (Art. 17 Abs. 1 ATSG, Art. 31 Abs. 1 ATSG, Art. 61 lit. c ATSG, Art. 77 IVV, Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV)
- Invalidenrentnerin mit unverändertem Gesundheitszustand erhöht Erwerbseinkommen deutlich: Rentenaufhebung wegen Verletzung der Meldepflicht und rentenausschliessenden Einkommens (Art. 77 IVV)
- Versicherter erhält nach Unfall Invalidenrente, steigt später beruflich auf und meldet Gehaltserhöhung nicht: Rente wird rückwirkend aufgehoben und Rückzahlung verlangt (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit Schädel-Hirn-Trauma beantragt Invalidenrente rückwirkend ab Dezember 2013: Keine Heilbehandlung nach Rückfallmeldung, Rentenbeginn daher frühestens auf Gesuchseinreichung festzulegen (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Invalidenrente wird wegen Remission der Depression und der Abhängigkeitssyndrome sowie vollständiger Arbeitsfähigkeit im kaufmännischen Bereich aufgehoben (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Versicherte verliert nach Geburt des Kindes 2013 ihren Status als Vollerwerbstätige: Rentenrevision wegen familiär bedingtem Statuswechsel nach Di-Trizio-Urteil unzulässig, aber Wiedererwägung führt zur Halbrente (Art. 16 ATSG)
- Invalidenrente wird rückwirkend aufgehoben, weil Versicherter trotz Verbesserung des Gesundheitszustands nicht meldete und weiterhin als Chauffeur arbeitete (Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV)
- AHV-Hilflosenentschädigung nach Wegzug ins Ausland: Rückforderung für März–Juni 2014 mangels Kausalität unzulässig (Art. 25 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter mit Alkoholkonsum und Schulterbeschwerden: Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen trotz fehlender Abstinenz nicht ausgeschlossen (Art. 7 Abs. 2 lit. d IVG)
- Versicherte nach Schädelhirntrauma verliert ganze Invalidenrente nach Geburt zweiten Kindes: Herabsetzung auf Dreiviertelsrente wegen maximal 50-prozentiger Erwerbstätigkeit und 24,8-prozentiger Haushaltseinschränkung (Art. 28a Abs. 3 IVG)
- Verzugszins bei IV-Rentenrevision von Amtes wegen: Fristbeginn ab Verfahrenseinleitung, nicht ab Aufhebungsverfügung (Art. 26 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.