Gesetzesartikel
Art. 85 BGG – Streitwertgrenzen
16 Entscheide, in denen Art. 85 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geschäftsführer haftet für AHV-Beiträge trotz späterer Rückzahlung des Lohns: Lohnbezug ist entscheidend, nicht die anschliessende Darlehensgewährung (Art. 52 AHVG)
- Frau sucht nach wiederholten Suiziddrohungen ihres Ehemanns Schutz in Frauenhaus: Soforthilfe für Notunterkunft ist zwingend, Opferstellung glaubhaft gemacht (Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 OHG)
- Jurist beim EDÖB wird fristlos gekündigt wegen missbräuchlicher Twitter-Kommentare: Schwere Treuepflichtverletzung trotz Meinungsfreiheit (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Ordentlicher Professor an der UZH wird altershalber entlassen, nachdem das universitäre Vertragsspital sein privatrechtliches Arbeitsverhältnis fristlos beendet hat: Entlassung rechtmässig, da Auflösung am Vertragsspital sachlich zureichender Grund ist (§ 19 Abs. 4 PVO-UZH)
- Chemielaborantin kündigt interkommunale Anstalt wegen Leistungsmängeln: ordentliche Kündigung rechtmässig, Entschädigung verneint (Art. 336a Abs. 2 OR)
- Geschäftsführer zahlt Tochter ohne Nachweis einer tatsächlichen Tätigkeit Lohn: Schadenersatzanspruch wegen fraglicher Anstellung teilweise aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 321e Abs. 2 OR)
- Frau klagt auf Lohngleichheit als Betreuerin im Asylwesen: Lohnunterschied zu männlichem Kollegen mit Führungsfunktion und längerer Berufserfahrung ist sachlich gerechtfertigt (Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV)
- Verwaltungsratspräsident haftet für ausstehende AHV-Beiträge der Konkursfirma: Beschwerde wegen zu niedrigem Streitwert nicht zugelassen (Art. 85 Abs. 1 lit. a BGG)
- Mitarbeiterin des Luzerner Kantonsspitals erhält neue Probezeit nach Stellenwechsel: Schwangerschaftsschutz nach Art. 336c OR greift nicht bei Probezeitkündigung (Art. 336c Abs. 2 OR)
- Badaushilfe unterschreibt Auflösungsvereinbarung im öffentlichen Dienst: Willkürvorwurf gegen kantonales Gericht abgewiesen, Vereinbarung wirksam (Art. 9 BV)
- Amtsvorsteherin verlangt Lohnfortzahlung nach Krankheit während Kündigungsfrist: Streitwert zu niedrig, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht zugelassen (Art. 85 Abs. 1 lit. b BGG)
- Versicherte Person kann Krankenversicherer nicht wechseln, solange sie den gesamten Verlustscheinbetrag beglichen hat – auch nach 85%-iger Kantonsübernahme (Art. 64a Abs. 6 KVG)
- Bundesangestellter kündigt ordentlich ohne vorgängige Mahnung: Kündigung ungerechtfertigt, aber nicht missbräuchlich; Entschädigung auf sechs Monatslöhnen begrenzt (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Fahrschule verlangt Ersatz für Schäden an ihrem Fahrzeug nach Unfall während Führerprüfung: Staatshaftung des Kantons verneint, da Kanton nicht als Halter im Sinne von Art. 58 SVG gilt (Art. 75 KV/AG)
- Kindergartenlehrpersonen verlangen Lohngleichheit: Keine glaubhafte Darlegung einer geschlechtsbedingten Diskriminierung bei der Überführung in neues Besoldungssystem (Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV und Art. 3 GlG)
- Dozent an interkantonalen Fachhochschule wird ordentlich gekündigt: Vertrauensverhältnis massiv gestört, Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR eingehalten (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.