Gesetzesartikel
Art. 82 SchKG – Durch provisorische Rechtsöffnung
18 Entscheide, in denen Art. 82 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde fordert Planungsmehrwert nach Umzonung ein: provisorische Rechtsöffnung zulässig, da Fälligkeit unabhängig von Überbauungsordnung und kein Austauschverhältnis besteht (Art. 82 Abs. 1 SchKG)
- Onkel erkennt erbvertragliche Rente gegenüber Neffen schriftlich an: provisorische Rechtsöffnung trotz Einreden aus Erbrecht zulässig (Art. 82 SchKG)
- Stiftung errichtet Schuldbrief zur Sicherung einer Schenkungssteuerforderung: definitive Rechtsöffnung für Steuerforderung bei Betreibung auf Pfandverwertung unzulässig, nur provisorische Rechtsöffnung für Schuldbriefforderung zulässig (Art. 842 Abs. 2 ZGB)
- Solidarbürgschaft für Konkursforderung: Provisorische Rechtsöffnung zulässig trotz Ersteigerung des Grundstücks durch Gläubigerin im Spezialliquidationsverfahren (Art. 496 OR, Art. 82 SchKG)
- Gläubiger beantragt definitive Rechtsöffnung nach Rückzug der negativen Feststellungsklage durch Schuldner: Rückzug ist kein vollstreckbarer Titel im Sinne von Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG
- Kanton Basel-Stadt fordert Betreibungskosten aus abgeschlossenem Verfahren im neuen Vollstreckungsverfahren ein: definitive Rechtsöffnung für Pfändungsverlustschein-Kosten zulässig (Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG)
- Gläubigerin beansprucht provisorische Rechtsöffnung für Darlehensrestforderung inklusive Konventionalstrafe von Fr. 250'000.--: Obergericht prüft ohne Rüge der Schuldnerin Rechtstauglichkeit des Schuldbriefs für Strafzahlung und verstösst gegen Bundesrecht (Art. 319 ff. ZPO)
- Beschwerdeführer beantragt provisorische Rechtsöffnung wegen Schuldanerkennung, doch Streitwert liegt unter Fr. 30'000 und Verfassungsbeschwerde bleibt unzulässig, weil keine verfassungsrechtliche Rüge erhoben wird (Art. 113 ff. BGG)
- Beschwerde gegen Nichteintreten des Obergerichts in Rechtsöffnungsverfahren: fehlende Begründung und Verkennung des Verfahrenscharakters führen zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Arbeitgeberin beantragt Korrektur der BVG-Beiträge wegen effektiv tieferer Lohnauszahlung: Beitragspflicht bleibt auf Grundlage der vereinbarten Löhne bestehen (Art. 8 BVG)
- Gläubigerin beantragt provisorische Rechtsöffnung aufgrund eines als 'Garantievertrag' bezeichneten Sicherungsversprechens: Vorinstanzen qualifizieren es als formnichtiges Bürgschaftsversprechen, Bundesgericht bestätigt Abweisung (Art. 82 SchKG)
- Gläubiger verlangt definitive Rechtsöffnung auf Grund eines Verlustscheins aus einer früheren Betreibung und zweier ausländischer Schiedsurteile: Verjährung der Verlustforderung richtet sich nach schweizerischem Recht (Art. 149a Abs. 1 SchKG)
- Schuldner beantragt Abweisung der provisorischen Rechtsöffnung wegen behaupteter suspensiver Bedingung und Stundung: Einwände nicht glaubhaft gemacht, Rechtsöffnung bleibt wirksam (Art. 82 SchKG)
- Schuldner beantragt definitive Rechtsöffnung abzuweisen wegen mündlicher Stundungsvereinbarung und Verrechnung: Kein Urkundenbeweis, Einwendungen unzulässig (Art. 81 Abs. 1 SchKG)
- Beschwerde gegen provisorische Rechtsöffnung in Grundpfandverwertung mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Beschwerde gegen Ablehnung der provisorischen Rechtsöffnung für Unterhaltsvertrag aus dem Jahr 1997: Streitwert zu gering und Vertrag nicht als Rechtsöffnungstitel geeignet (Art. 82 Abs. 1 SchKG)
- Ergänzungsleistungen: Rückweisung wegen fehlender Feststellungen zur Verlustscheinschuld und Ausschluss von Unterhaltskosten ohne Ertrag (Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Rechtsöffnung gegen Drittpfandgeber: Papier-Schuldbrief genügt als Titel für Pfandrecht und Forderung bei Schuldneranerkennung (Art. 82 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.