Gesetzesartikel
Art. 8 StHG – Selbständige Erwerbstätigkeit
16 Entscheide, in denen Art. 8 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar vermietet möblierte Zimmer neben Hotelbetrieb: Selbstständige Erwerbstätigkeit bejaht, gesamte Liegenschaft als Geschäftsvermögen qualifiziert (Art. 9 AHVG)
- Einzelunternehmer überträgt Immobilienportfolio auf Aktiengesellschaft: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei professioneller Immobilienbewirtschaftung durch Drittanbieter (Art. 8 Abs. 3 lit. b StHG)
- Eheleute qualifizieren Stammanteile an Kompostier-GmbH 13 Jahre lang als Privatvermögen: Umqualifizierung ins Geschäftsvermögen für Steuerperiode 2016 ohne massgeblich veränderte Verhältnisse rechtswidrig (Art. 5 Abs. 3 BV, Art. 16 Abs. 1 DBG, Art. 18 Abs. 1 DBG)
- Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler kann Verluste aus Verkauf von zwei Liegenschaften nicht steuerlich abziehen, weil Anschaffungskosten über dem Verkehrswert lagen und Verkäufer nahestehend waren (Art. 27 Abs. 1 StG/AG)
- Verkauf von Liegenschaften aus einfacher Gesellschaft: Gewinn unterliegt AHV-Beitragspflicht als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 4 Abs. 1 AHVG)
- Brüder errichten Mehrfamilienhaus auf Erbvorbezug-Parzelle und verkaufen drei Wohnungen während der Bauphase: Liegenschaftenhandel angenommen, aber Sachverhalt zur Vermietung der vier übrigen Wohnungen unvollständig festgestellt (Art. 18 Abs. 1 DBG)
- Übernahme landwirtschaftlicher Grundstücke im Rahmen einer Erbteilung: Keine steuersystematische Realisation beim Übergang vom Geschäftsvermögen der Erbengemeinschaft ins Geschäftsvermögen der Miterbin (Art. 12 Abs. 2 lit. b StHG)
- Eheleute veräussern landwirtschaftliches Grundstück nach Aufgabe der Tätigkeit: Privilegierung nach § 27 Abs. 4 StG/AG zulässig, da Grundstück bis zur Parzellierung landwirtschaftlich nutzbar blieb und Behörde Zustimmung erteilte (§ 27 Abs. 4 StG/AG)
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Landwirt verkauft bei Hofübergabe parzellierte Bauzone-Parzelle an Bruder: Kein steuerbarer Gewinn aus Veräusserung, da Erlös unter Buchwert liegt (Art. 27 Abs. 4 StG/AG)
- Erbengemeinschaft bestreitet steuerliche Behandlung eines landwirtschaftlichen Grundstücks nach Privatentnahme: Objektive Eignung für landwirtschaftliche Nutzung trotz geringer Fläche und Hobbyschafhaltung entscheidend (Art. 6 Abs. 1 BGBB)
- Steueramt klagt gegen Pauschalabzug für Liegenschaft: Vorinstanz-Urteil mangels sachgerechter Begründung aufgehoben und zurückgewiesen (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Erben verkaufen Geschäftshaus und zahlen Vorfälligkeitsentschädigung für Hypothekenaufhebung: Entschädigung ist gewinnmindernd bei der Grundstückgewinnsteuer anzusetzen (Art. 12 Abs. 1 StHG)
- Steuerpflichtige beantragen Anerkennung von Leasingzinsen, antizipativem Passivum für Schweinezukauf und Pachtzinsen: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Buchhaltung handelsrechtswidrig und Rügen unzureichend begründet (Art. 8 Abs. 1 StHG)
- Steuerpflichtiger erwirbt WIR-Guthaben mit Geschäftsmitteln und überführt sie zur Darlehensamortisation: Überführungsgewinn nach Art. 18 Abs. 2 DBG steuerbar
- Zwei Gesellschafter verkaufen Grundstück nach kurzer Haltedauer und Bauvorbereitung: Gewerbsmässiger Grundstückhandel liegt vor, Grundstück gehört zum Geschäftsvermögen (Art. 12 StHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.