Gesetzesartikel
Art. 72bis IVV – Bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten
15 Entscheide, in denen Art. 72bis IVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Psoriasis-Arthritis beantragt Neuanmeldung für Invalidenrente: Medizinische Abklärung ungenügend, Rückweisung an IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Deutsche Grenzgängerin mit Knie-TEP und Fussproblemen beantragt IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an die IV-Stelle (Art. 61 Abs. 1 VwVG)
- Berufliche Vorsorgeeinrichtung klagt gegen Invalidenrente: Unvollständige medizinische Abklärung und fehlende psychiatrische Lege-artis-Diagnose führen zur Rückweisung (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Portugiesischer Bauarbeiter mit rechtsseitiger Handgelenksarthrodese beantragt unbefristete Invalidenrente: Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (Art. 43 ATSG)
- Grenzgänger mit rückwirkend befristeter Rente beantragt Neuanmeldung: Vorinstanz muss medizinische Abklärung ergänzen, weil Gutachten für Neuanmeldeverfahren unzureichend (Art. 87 Abs. 3 IVV)
- Versicherter reicht Neuanmeldung für Invalidenrente ein: Medizinische Abklärung unvollständig, Rückweisung an IV-Stelle für interdisziplinäre Begutachtung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit HWS- und LWS-Operationen sowie pAVK erhält keine IV-Rente: Unvollständige medizinische Abklärung durch Vorinstanz führt zur Rückweisung (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Versicherter beantragt polydisziplinäres Gutachten zur Invalidenrente nach mehreren Unfällen: Rückweisung der Integritätsentschädigung ist Zwischenentscheid, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 93 Abs. 1 BGG)
- Grenzgänger mit Depression und Rückenleiden beantragt Invalidenrente: Medizinischer Sachverhalt nicht abschliessend abgeklärt, Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherte mit Depression, Kniearthrosen und Schulterbeschwerden erhält nur halbe Invalidenrente: Invaliditätsgrad von 50 % für Teilperioden bestätigt, Rückweisung ab November 2017 zulässig (Art. 8 ATSG)
- IV-Stelle klagt gegen Auferlegung der vollen Gerichtsgutachterkosten: Bundesgericht weicht Rechtsprechung ab und verneint bundesrechtliche Bindung an BSV-Tarif (Art. 45 Abs. 1 ATSG)
- IV-Stelle legt Beschwerde gegen Kostenregelung im Rückweisungsentscheid ein: Vertrauensschutz schützt vor Fristversäumnis, BEGAZ-Gutachten vom 19. April 2012 ist verwertbar (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- IV-Stelle gegen Rückweisung für Einigungsversuch bei polydisziplinärem Gutachten: Nichteintreten mangels irreparablen Nachteils (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- IV-Stelle ordnet bidisziplinäres Gutachten ohne Einigungsversuch an: Verletzung der Mitwirkungsrechte, Rückweisung zur Neubeurteilung (Art. 44 ATSG)
- Anfechtbarkeit der Zwischenverfügung zur Gutachtenanordnung ohne benannte Stelle: Nichteintreten mangels irreparablen Nachteils (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.