Gesetzesartikel
Art. 70 StGB – Einziehung von Vermögenswerten
15 Entscheide, in denen Art. 70 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Beschwerde gegen Haftverlängerung bei Mordverdacht aus dem Jahr 2000: Verjährung nicht eingetreten, da Verfolgungshandlung vom 14. Juli 2004 Unterbrechung bewirkte (Art. 72 Ziff. 2 StGB)
- Ehepaar täuscht Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit während Vollzeitanstellung: gewerbsmässiger Betrug, versuchter Betrug, Pfändungsbetrug und Urkundenfälschung nachgewiesen (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 163 Ziff. 1 und 2 StGB, Art. 196 Ziff. 1 StGB)
- Ersatzforderung nach Verfahrenseinstellung wegen aktiver Bestechung: Vorinstanz muss Verhältnismässigkeit prüfen und Durchgriff begründen (Art. 70 StGB)
- Pokerturnierteilnehmer müssen nur Netto-Gewinn an Staat abführen: Kein strafrechtliches Verschulden rechtfertigt keine Bruttoeinziehung (Art. 70 und 71 StGB)
- Beschwerdeführerin im Abwesenheitsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs, falsche Verjährungsbeurteilung und unzulässige Zurechnung von Verteidiger-Eingeständnissen (Art. 341 Abs. 3, Art. 368 Abs. 1, Art. 97 Abs. 3 StPO)
- Hilfskonkursmasse klagt im Strafverfahren auf Herausgabe beschlagnahmter Vermögenswerte: Nichteintreten wegen fehlender Privatklägerschaft und Rechtshängigkeit (Art. 81 Abs. 1 BGG)
- Mörder erhält im Vergleich mit Geschwistern seiner getöteten Eltern Immobilie und 100'000 Fr. aus dem Nachlass: Vermögenseinziehung nach Art. 70 Abs. 1 StGB scheitert, weil Vereinbarung objektiv legal ist (Art. 70 Abs. 1 StGB)
- Beschwerde gegen Geldwäscherei-Verurteilung erfolgreich: Vorinstanz muss konkret begründen, wie Überweisungen oder Investitionen Einziehung vereiteln (Art. 305bis Ziff. 1 StGB)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Ersatzforderung wegen illegalen Hausabbruchs: Bruttoprinzip verletzt Verhältnismässigkeit, Sache zurückgewiesen (Art. 70 f. StGB)
- Abbruch eines geschützten Hauses und Demontage der Zivilschutzsirene: Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen Baurecht bestätigt; Ersatzforderung nach Bruttoprinzip (Art. 144 StGB, § 213 PBG/LU)
- Eltern eines verstorbenen Datenverkäufers: Einziehung von Erlösen aus Verkauf von Bankkundendaten bestätigt; Rückweisung wegen Gehörsverletzung bei Sozialhilfe (Art. 273 Abs. 2 StGB)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
- CFO verkauft Mitarbeiterbeteiligungs-Aktien unter NAV: Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung bestätigt, Ersatzforderung trotz Vergleich (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.