Pokerturnierteilnehmer müssen nur Netto-Gewinn an Staat abführen: Kein strafrechtliches Verschulden rechtfertigt keine Bruttoeinziehung (Art. 70 und 71 StGB)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 146 IV 201 · ATF 146 IV 201 · DTF 146 IV 201
- Datum
- 01.04.2020
- Geschäftsnummer
- BGE 146 IV 201
- Ausgang
- Gutgeheissen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Mehrere Personen nahmen an illegalen Pokerturnieren teil, die von einer dritten Person organisiert wurden. Der Bund verlangte von ihnen die Einziehung ihres gesamten Bruttogewinns als Ersatzforderung. Die Beschwerdeführer bestritten, dass der gesamte Gewinn einzuziehen sei, da sie selbst nicht strafbar geworden seien und ihr Einsatz (Buy-in) vom Gewinn abgezogen werden müsse. Streitig war, ob das Bruttoprinzip oder das Nettoprinzip bei der Berechnung der Ersatzforderung anzuwenden sei.
Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf und wies die Beschwerde der Beschwerdeführer gut. Es entschied, dass die Ersatzforderung gegenüber den bloßen Teilnehmern illegaler Pokerturniere nach dem Nettoprinzip zu bemessen ist, weil diese sich nicht strafbar gemacht haben und daher kein strafrechtliches Verschulden vorliegt. Die Vorinstanz hatte diesen Umstand bei ihrer Verhältnismässigkeitsprüfung übersehen. Da die Beschwerdeführer lediglich Teilnehmer waren und nicht wie der Organisator strafbar handelten, gebietet die Verhältnismässigkeit, dass vom Gewinn das für das jeweilige gewonnene Spiel geleistete Startgeld (Buy-in, bestehend aus Spieleinsatz und Rake) abgezogen wird. Ein Vergleich mit Nichtgewinnern ist unzulässig, weil nur Gewinner überhaupt Einziehungsbetroffene sind. Der Zweck der Einziehung – dass sich die Straftat nicht lohnen darf – ist bereits dann erreicht, wenn der Nettoerlös eingezogen wird. Art. 70 Abs. 1 StGB regelt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt wurden; Art. 71 Abs. 1 StGB sieht die Ersatzforderung vor, wenn die Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind; Art. 71 Abs. 2 StGB erlaubt es, von der Ersatzforderung abzusehen, wenn sie uneinbringlich wäre oder die Wiedereingliederung ernstlich behindern würde; Art. 70 und 71 StGB bilden zusammen die Grundlage für die Verhältnismässigkeitsprüfung bei der Festlegung der Ersatzforderung. Die Kostenentscheidung erfolgte gemäss Art. 419 StPO, wonach die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat. Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie klärt, dass bei reinen Begünstigten ohne eigenes Verschulden das Nettoprinzip grundsätzlich anzuwenden ist, um den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.
Regeste
Art. 70 und 71 StGB; Berechnung der Ersatzforderung im Zusammenhang mit Vermögenswerten, welche im Rahmen eines illegalen Pokerturniers gewonnen wurden. Anwendung des Brutto- oder Nettoprinzips bei der Festlegung einer Ersatzforderung (Zusammenfassung und Bestätigung der Rechtsprechung; E. 8.3). Vorliegend haben die von der Einziehung betroffenen Personen an illegalen Pokerturnieren teilgenommen, sich dadurch aber - im Gegensatz zum Organisator der Turniere - nicht strafbar gemacht. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit rechtfertigt es sich daher, die Ersatzforderung des Staates gegenüber den Pokerturnierteilnehmern nach dem Nettoprinzip zu bemessen und von den einziehbaren Pokerturniergewinnen jeweils das hierfür aufgewendete Startgeld ("Buy-In", bestehend aus dem Spieleinsatz und einer Rake) zum Abzug zuzulassen (E. 8.4). Regeste Art. 70 et 71 CP; calcul de la créance compensatrice en relation avec les valeurs patrimoniales gagnées lors d'un tournoi de poker illégal. Application du principe du bénéfice brut ou du bénéfice net lors de la fixation d'une créance compensatrice (résumé et confirmation de la jurisprudence; consid. 8.3). En l'espèce, les personnes touchées par la confiscation ont participé aux tournois illégaux de poker, mais ne sont pas - contrairement à l'organisateur des tournois - punissables. Pour des motifs de proportionnalité, il se justifie de calculer la créance compensatrice de l'Etat à l'encontre des participants aux tournois de poker selon le principe du bénéfice net et de déduire des gains obtenus le prix d'entrée au tournoi ("Buy-In", composé des droits de participation et des frais) (consid. 8.4). Regesto Art. 70 e 71 CP; calcolo del risarcimento equivalente in relazione a valori patrimoniali vinti in un torneo di poker illegale. Applicazione del principio dell'utile lordo o netto nell'ambito della determinazione di un risarcimento equivalente (riepilogo e conferma della giurisprudenza; consid. 8.3). Nel caso concreto, le persone toccate dalla confisca hanno partecipato a tornei di poker illegali, ma non sono punibili, contrariamente all'organizzatore dei tornei. Per ragioni di proporzionalità si giustifica pertanto di calcolare il risarcimento equivalente dello Stato a carico dei partecipanti ai tornei di poker secondo il principio dell'utile netto e di permettere la deduzione della quota di iscrizione ("buy-in", costituita dalla posta e da un "rake") dalle vincite confiscabili del torneo di poker (consid. 8.4).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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