Gesetzesartikel
Art. 65d KVV – Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Allgemeines
15 Entscheide, in denen Art. 65d KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hersteller klagt gegen Preissenkung seines patentgeschützten Originalpräparats: therapeutischer Quervergleich mit patentgeschütztem Referenzpräparat E._______ war zwingend, Ausschluss zugunsten patentabgelaufenen G._______ rechtswidrig (Art. 65b Abs. 2 Bst. b und Abs. 4bis KVV)
- Pharmazieunternehmen klagt gegen Limitierung seines Vitamin-D-Medikaments auf Prophylaxe der E._______: Limitierung rechtmässig, aber Preissenkung wegen fehlerhafter Hauptindikationsbestimmung aufgehoben (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Bundesamt für Gesundheit bestimmt neue Preise für patentabgelaufenes Kombinationspräparat Duodart: Einbezug von Generika in den therapeutischen Quervergleich ist unzulässig (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Pharmaherstellerin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels nach dreijähriger Überprüfung: Vergleich mit französischem Medizinprodukt mit identischer Wirkstoffzusammensetzung ist zulässig (Art. 34a bis KLV)
- Pharmahersteller muss kleinere Packung eines patentgeschützten Arzneimittels einführen, um Verwurf bei Kindern und leichteren Patienten zu reduzieren (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres komplementärmedizinischen Arzneimittels im therapeutischen Quervergleich: Ausschluss teurerer pflanzlicher Alternativen mit Langzeitindikation rechtmässig (Art. 65b Abs. 4bis KVV)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Medikaments: TQV-Dosierung muss auf Fachinformation beruhen, nicht auf Mittelwert der Dosisspanne (Art. 65b Abs. 4bis KVV)
- Pharmahersteller klagt gegen Preisreduktion seines Retard-Medikaments: Bundesamt darf therapeutischen Quervergleich auf gleiche Gamme beschränken (Art. 32 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 6 KVG)
- Pharmahersteller beantragt Preiserhalt für patentgeschütztes Nachfolgepräparat: Kein therapeutischer Fortschritt nachgewiesen, Preisreduktion rechtmässig (Art. 65b Abs. 6 KVV)
- Pharmahersteller klagt gegen Preissenkung seines Hormonpräparats X.________: Therapeutischer Quervergleich mit nur einem Referenzpräparat U.________ bundesrechtskonform (Art. 65b Abs. 2 lit. b und Abs. 4bis KVV)
- Therapeutischer Quervergleich: BAG darf nicht rechtskräftigen Vergleichspreis per 1. November verwenden (Art. 65d Abs. 1 KVV)
- Pharmaherstellerin beantragt bei dreijähriger Überprüfung der Spezialitätenliste einen therapeutischen Quervergleich für ihr Krebsmedikament: Aufhebung der Preissenkung wegen unzureichender Abklärung des TQV mit vergleichbaren Arzneimitteln (Art. 34 Abs. 2 Bst. b und c KLV)
- Pharmaunternehmen verlangt Rückerstattung nur auf Basis Auslandpreisvergleich: Bundesgericht verlangt zusätzlich therapeutischen Quervergleich für Medikament C. seit Aufnahme in Spezialitätenliste (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels A._______: Bundesverwaltungsgericht hebt Verfügung auf, weil bei der dreijährlichen Überprüfung ein therapeutischer Quervergleich fehlt (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- BAG verliert Beschwerde: Dreijährliche SL-Überprüfung darf nicht nur auf Preisvergleich beschränkt werden (Art. 65d Abs. 1bis KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.