Gesetzesartikel
Art. 243 ZPO – Geltungsbereich
18 Entscheide, in denen Art. 243 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieterin klagt nach Auszug der Mieterin auf Nachzahlung erhöhten Mietzinses: Vorinstanz verwechselt Ausschluss- und Bindungswirkung der Rechtskraft, muss Zuständigkeit zuerst prüfen (Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO)
- Geschädigte erhebt Teilklage im vereinfachten Verfahren: Versicherer darf negative Feststellungswiderklage erheben, obwohl Streitwert über Fr. 30'000 liegt (Art. 224 Abs. 1 ZPO)
- Beklagte erscheint unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung im vereinfachten Verfahren: Säumnisfolge tritt unmittelbar ein, Gehörsrüge verneint (Art. 234 Abs. 1 ZPO)
- Mieterin vereinigt Ansprüche aus zwei Schlichtungsverfahren in einer Klage: Klagenhäufung zulässig, vereinfachtes Verfahren nach Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO anwendbar
- Streitwertberechnung in Ausweisungsklagen nach Art. 257 ZPO: Bei streitiger Kündigung gilt die dreijährige Kündigungssperrfrist nach Art. 271a Abs. 1 lit. e OR (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO, Art. 257 ZPO, Art. 271a Abs. 1 lit. e OR)
- Mieterin verlangt Fortsetzung des Warenhausmietvertrags nach Ablauf der Befristung: Klage unterfällt Kündigungsschutz und muss im vereinfachten Verfahren vor dem Mietgericht behandelt werden (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Gläubigerin erhöht Klageantrag in Kollokationsklage nach Ablauf der Verwirkungsfrist: Wegweisung des Teilbetrags von Fr. 59'826.55 abgelehnt (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Versicherung erhebt negative Feststellungswiderklage gegen Teilklage im vereinfachten Verfahren: Zulässigkeit trotz über Fr. 30'000.-- liegendem Streitwert (Art. 224 Abs. 1 ZPO)
- Vermieter kündigt Mietverhältnis wegen umfassender Sanierung der Überbauung: Kündigung nicht treuwidrig, da Räumung der Wohnung für Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich (Art. 271 OR)
- Gesellschaft klagt auf Zahlung von CHF 30'000 aus Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Handelsgericht unzuständig, weil vereinfachtes Verfahren nach Art. 243 Abs. 1 ZPO gilt (Art. 243 Abs. 1 und 3 ZPO)
- Klagenhäufung bei Küchenlieferung: Streitwerte werden zusammengerechnet, Handelsgericht zuständig trotz einzelner Ansprüche unter CHF 30'000 (Art. 90 und 93 ZPO)
- Krankentaggeldanspruch bei verspäteter Meldung: Anspruch ab Kenntnis des Versicherers vom Versicherungsfall trotz formaler Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 38 Abs. 1 VVG)
- Mieterin klagt gegen Ausweisung im Summarverfahren: Handelsgericht zuständig, weil beide Parteien im Handelsregister eingetragen sind (Art. 6 Abs. 2 ZPO)
- Mieterin verlangt Erstreckung eines befristeten Mietverhältnisses nach Optionsausübung: Vereinfachtes Verfahren ist anzuwenden, obwohl Kündigung nicht im Raum steht (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Ehemalige Bankmitarbeiterin klagt auf Unterlassung der Datenübermittlung an US-Justizbehörden: Klage ist nichtvermögensrechtlich, vereinfachtes Verfahren unzulässig (Art. 243 ZPO)
- Mieterin kündigt ausserordentlich wegen drohender Rechtskraft eines Urteilsvorschlags: Kündigungsschutz greift trotz reinem Feststellungsbegehren im Hauptpunkt (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Zuständigkeit bei Kündigungsgeschäftsmiete: Mietgericht statt Handelsgericht wegen vereinfachtem Verfahren (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.