Gesetzesartikel
Art. 22 StGB – Strafbarkeit des Versuchs
15 Entscheide, in denen Art. 22 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Verdachts des Aufbewahrens von Sprengstoff: Fristwahrung durch PDF-Nachreichung zur Hash-Überprüfung, Überhaftverbot nicht verletzt (Art. 212 Abs. 3 StPO)
- Pensionskasse fordert Rückzahlung von Invalidenkinderrente direkt an Kindsmutter ausgezahlt: Versicherter bleibt allein rückerstattungspflichtig, da kein berufsvorsorgerechtliches Verhältnis zur Mutter besteht (Art. 35a BVG)
- Beschuldigter aus Rumänien mit kurzem Schweizer Aufenthalt und fehlenden sozialen Bindungen bleibt in Untersuchungshaft: Fluchtgefahr und dringender Tatverdacht für mehrfache versuchte schwere Körperverletzung bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. a und b StPO)
- Beschwerde gegen rechtshilfeweise Herausgabe ägyptischer Kulturgüter: Vorzeitige Herausgabe zur Einziehung abgelehnt, Herausgabe zu Beweiszwecken zugelassen (Art. 74a IRSG)
- Schizophrener Täter greift Versicherungsmittarbeiter mit Motorsäge an: Putativnotwehr wegen Wahnvorstellung nicht gegeben, mehrfache versuchte Tötung festgestellt (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
- Frau gibt im Strafverfahren gegen ihren Ehemann falsche Aussage ab, obwohl sie als Auskunftsperson, nicht als Zeugin gehört wurde: Versuchtes falsches Zeugnis straflos, weil fehlende Zeugeneigenschaft untaugliches Tatsubjekt schafft (Art. 307 Abs. 1 StGB)
- Schizophrener Täter verletzt Versicherungsmitarbeiter mit Motorsäge: Krankheitsbedingter Irrtum schliesst Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 Abs. 1 StGB aus, mehrfache versuchte Tötung trotz Schuldunfähigkeit gegeben (Art. 13 Abs. 1 StGB)
- Beschwerdeführer beteiligt sich an mehrfacher gewerbsmässiger Geldwäscherei nach versuchtem Betrug durch deutsche Vortäter: Vortat als versuchter Betrug genügt für Geldwäscherei nach Art. 305bis StGB
- Beschuldigter verurteilt wegen Ausnützung der Notlage und Förderung der Prostitution durch wirtschaftlichen Druck auf Tänzerinnen sowie wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Darstellung von Geschäftspartnerschaften mit Banken und Versicherungen (Art. 193 Abs. 1 StGB, Art. 195 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 61 Abs. 1 lit. b MSchG)
- Täter stößt Opfer mit Hand, in der er eine Bierflasche hält: Keine einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand nach Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB, da Flasche nicht als Schlaginstrument eingesetzt wurde
- 15-Jähriger mit Messer vor Ausbildner stehend: Kein versuchter Mord wegen Unentschlossenheit, aber strafbare Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB)
- Beschwerdeführer rügt fehlende gültige Strafanträge für Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung: Polizeirapporte ohne Unterschrift genügen als Protokoll (Art. 304 Abs. 1 StPO)
- Versicherungsnehmer meldet Hagelschaden, der bereits beim Kauf bestand: Versuchter Betrug nach Art. 146 Abs. 1 StGB und Art. 22 StGB bejaht (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Stalking als mehrfache versuchte Nötigung: Konfrontationsrecht durch Audioübertragung gewahrt, Schuldspruch bestätigt (Art. 181 StGB)
- Untauglicher Betrugsversuch gegen Sozialversicherung bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit: Freispruch mangels objektiver Gefährdung (Art. 146, Art. 22 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.