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Justizze. Art. 16b SVG

Gesetzesartikel

Art. 16b SVG – Führerausweisentzug nach einer mittelschweren Widerhandlung

15 Entscheide, in denen Art. 16b SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.