Gesetzesartikel
Art. 16b SVG – Führerausweisentzug nach einer mittelschweren Widerhandlung
15 Entscheide, in denen Art. 16b SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lenkerin überfährt im Kreisverkehr Fahrradfahrer, der stürzt und Kopfverletzung erleidet: Führerausweisentzug für einen Monat rechtmäßig, leichte Widerhandlung entfällt wegen konkreter Gesundheitsgefahr (Art. 16a Abs. 1 lit. a SVG)
- Sicherungsentzug des Führerausweises wegen fehlender medizinischer Fahreignung: Beschwerde nicht eigenhändig unterschrieben und unzureichend begründet, Nichteintreten nach Art. 42 Abs. 2 BGG
- Lenker verursacht zwei Selbstunfälle auf kurvenreicher Passstrasse und flieht danach vor Polizeikontrolle: Führerausweisentzug für fünf Monate rechtmässig (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer mit mehrfachen strafrechtlich festgestellten schweren Verstössen trotz entzogenem Führerausweis: Dauerhafter Entzug wegen Unverbesserlichkeit nach Art. 16d Abs. 3 lit. a SVG
- Führerausweisentzug für immer wegen Kollision nach Vortrittsverletzung: konkrete Gefährdung mit Sachschaden und Fahruntüchtigkeit rechtfertigt mittelschwere Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Lastwagenlenker fährt mit nicht ausgefahrenem Unterfahrschutz (115 cm statt 40 cm): Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer überschreitet in Deutschland Geschwindigkeit um 43 km/h: Sicherungsentzug des Schweizer Führerausweises für zwei Jahre rechtmässig (Art. 16c SVG)
- Führerausweisentzug wegen mittelschwerer Widerhandlung beim Linksabbiegen: Entzug für vier Monate rechtmäßig, da vorheriger Entzug innerhalb der Zweijahresfrist liegt (Art. 16b Abs. 2 lit. b SVG)
- Fahrzeuglenker kämmt sich bei 120 km/h auf der Autobahn die Haare und fährt Schlangenlinie: Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Verkehrsregelverletzung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer schreibt während der Fahrt auf Blatt Papier auf dem Lenkrad: Entzug des Führerausweises für einen Monat wegen mittelschwerer Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer hält bei 100 km/h nur 10 m Abstand über 1500 m: Entzug des Führerausweises für drei Monate wegen schwerer Widerhandlung (Art. 16c SVG)
- Führerausweis auf Probe: Dreifacher Verstoss innerhalb von vier Jahren führt zu zwölfmonatigem Entzug trotz Spezialregelung für Probezeit (Art. 15a SVG)
- Fahrer hält bei nasser Fahrbahn und regem Verkehr nur 0,56 Sekunden Abstand: Führerausweisentzug für drei Monate als schwere Widerhandlung rechtmäßig (Art. 16c SVG)
- Fahrer überholt vor rotem Lichtsignal zwei stehende Fahrzeuge und passiert Signal bei Rot: Führerausweisentzug für zwölf Monate rechtmässig (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Taxifahrer verursacht Auffahrunfall auf Autobahn und bringt entscheidenden Entlastungsgrund erst im Administrativverfahren vor: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Führerausweisentzug abgelehnt (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.