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Justizze. Art. 42 BGG

Bundesgericht

Sicherungsentzug des Führerausweises wegen fehlender medizinischer Fahreignung: Beschwerde nicht eigenhändig unterschrieben und unzureichend begründet, Nichteintreten nach Art. 42 Abs. 2 BGG

Datum
25.08.2023
Geschäftsnummer
1C 382/2023
Ausgang
Nichteintreten

Tragende Normen

Art. 42 BGG Art. 82 BGG Art. 83 BGG Art. 16b SVG Art. 16c SVG

Zusammenfassung

Ein Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein kantonales Urteil, das den Sicherungsentzug seines Führerausweises bestätigt hatte; der Entzug beruhte auf einem verkehrsmedizinischen Gutachten, das seine Fahreignung verneinte. Der Beschwerdeführer argumentierte, es sei das sogenannte „Kaskadensystem“ anzuwenden, obwohl ihm keine strassenverkehrsrechtlichen Widerhandlungen vorgeworfen wurden. Das Bundesgericht prüfte nicht, ob der kantonale Entzug rechtlich zulässig war.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil die Rechtsmittelschrift nicht eigenhändig unterschrieben war und der Beschwerdeführer trotz Aufforderung zur Verbesserung lediglich ein eigenhändig unterschriebenes Begleitschreiben nachreichte, ohne die formelle Mängel der Beschwerdeschrift selbst zu beheben. Zudem erfüllte der Beschwerdeführer nicht die gesetzliche Begründungspflicht nach Art. 42 Abs. 2 BGG: Er wiederholte lediglich seine frühere Argumentation zum „Kaskadensystem“, ohne sich mit der zentralen Feststellung des Verwaltungsgerichts auseinanderzusetzen, dass dieses System nur bei Rückfälligkeit im Sinne von Art. 16b Abs. 2 lit. f und Art. 16c Abs. 2 lit. e SVG Anwendung findet – was hier nicht gegeben war, da dem Beschwerdeführer keine strassenverkehrsrechtlichen Widerhandlungen vorgeworfen wurden und der Entzug allein auf medizinischen Gründen beruhte. Die Nichtbeachtung der Formvorschrift und die unzureichende Begründung führten zum Nichteintreten nach Art. 42 Abs. 2 BGG, ergänzt durch die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für die Beschwerde nach Art. 82 ff. BGG und deren Ausschlussgründe nach Art. 83 BGG. Es wurden keine Kosten erhoben. Die Entscheidung verdeutlicht die strikte Handhabung der Form- und Begründungspflichten bei Beschwerden gegen kantonale Entscheide im Bereich der Fahrerlaubnisentziehung.

Regeste

Sicherungsentzug des Führerausweises | Strassenbau und Strassenverkehr

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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