Lenker verursacht zwei Selbstunfälle auf kurvenreicher Passstrasse und flieht danach vor Polizeikontrolle: Führerausweisentzug für fünf Monate rechtmässig (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Datum
- 07.07.2023
- Geschäftsnummer
- 1C 194/2022
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Art. 82 BGG Art. 83 BGG Art. 86 BGG Art. 89 BGG Art. 90 BGG Art. 95 BGG Art. 97 BGG Art. 106 BGG Art. 16a SVG Art. 16b SVG Art. 16c SVG Art. 29 SVG Art. 32 SVG Art. 90 SVG Art. 58 VRV Art. 49 VTS Art. 50 VTS Art. 219 VTS
Zusammenfassung
Ein Lenker beantragte beim Bundesgericht die Aufhebung eines kantonalen Urteils, das einen Führerausweisentzug für fünf Monate bestätigt hatte. Der Entzug beruhte auf zwei Selbstunfällen, die der Lenker am 23. März 2020 auf der kurvenreichen Gurnigelstrasse verursacht hatte, sowie auf seiner anschliessenden versuchten Flucht vor einer Polizeikontrolle mit einem nicht mehr betriebssicheren Fahrzeug. Der Lenker rügte insbesondere eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und die fehlerhafte rechtliche Qualifizierung der Unfälle als schwere Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass der Beschwerdeführer den rechtskräftigen Strafbefehl vom 24. August 2020, der die beiden Unfälle und das flüchtende Verhalten detailliert feststellte, unangefochten in Rechtskraft erwachsen liess, obwohl er bereits bei Eröffnung des Administrativverfahrens auf die präjudizierende Wirkung hingewiesen worden war und anwaltlich vertreten war. Da der Beschwerdeführer keine klaren Anhaltspunkte dafür vorbrachte, dass die strafrechtlichen Sachverhaltsfeststellungen offensichtlich unrichtig seien, durfte die Vorinstanz sich darauf stützen. Die beiden Unfälle ereigneten sich jeweils auf einer engen Linkskurve einer Passstrasse mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit; beim zweiten Unfall führte der Beschwerdeführer zudem ein nach dem ersten Unfall nicht mehr betriebssicheres Fahrzeug (weggebrochene Frontschürze, ölige Flüssigkeit) und beschleunigte massiv, um einer Polizeikontrolle zu entkommen. Das Bundesgericht hielt fest, dass ein solches Verhalten auf einer Passstrasse eine erhöhte abstrakte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt und sowohl objektiv als auch subjektiv – insbesondere wegen der besonderen Aufmerksamkeit, die enge Kurven erfordern – als schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG zu qualifizieren ist. Die Vorinstanz verletzte damit kein Bundesrecht, und das Bundesgericht sah keinen Grund, in ihr Ermessen hinsichtlich der Dauer des Entzugs einzugreifen. Der Beschwerdeführer trägt die Gerichtskosten von Fr. 3'000.--; eine Parteientschädigung wird nicht geschuldet. Diese Entscheidung verdeutlicht die strenge Handhabung der Voraussetzungen für die Qualifizierung als schwere Widerhandlung bei Geschwindigkeitsverstössen auf gefährlichen Streckenabschnitten und unterstreicht die Bindungswirkung rechtskräftiger strafrechtlicher Feststellungen für verwaltungsrechtliche Massnahmen.
Regeste
Entzug des Führerausweises für Motorfahrzeuge | Strassenbau und Strassenverkehr
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.