Gesetzesartikel
Art. 140 StPO – Verbotene Beweiserhebungsmethoden
15 Entscheide, in denen Art. 140 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter gibt PIN-Code seines Handys bei Hausdurchsuchung preis, ohne über Aussageverweigerungsrecht belehrt worden zu sein: Alle daraus resultierenden Beweise und Folgebeweise unverwertbar (Art. 158 Abs. 2 StPO)
- Beschlagnahme von 175 Hanfsetzlingen ohne schriftliche Bestätigung: Beweise unverwertbar, Verurteilung aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 263 Abs. 2 StPO)
- Beschwerde gegen Verwertung einer Videoaufnahme: Unzulässige Einvernahmen der Mitbeschuldigten ohne Teilnahmerecht führen zur Aufhebung des Schuldspruchs (Art. 147 Abs. 1 und 4 StPO)
- Beschwerdeführer erwirbt 47,2 Gramm reinen Kokains zum Weiterverkauf: Qualifizierter Tatbestand nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG bejaht, Strafe bestätigt (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG)
- Ehepaar täuscht Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit während Vollzeitanstellung: gewerbsmässiger Betrug, versuchter Betrug, Pfändungsbetrug und Urkundenfälschung nachgewiesen (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB, Art. 163 Ziff. 1 und 2 StGB, Art. 196 Ziff. 1 StGB)
- Verdeckte Ermittlung mittels Wahrsagerin zur Erlangung eines Geständnisses: Verwertungsverbot wegen Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit (Art. 141 Abs. 1 StPO)
- Zollverwaltung lässt elektronische Geräte vor Siegelung durch fedpol entsperren und spiegeln: Verfahrensmangel führt zur Unverwertbarkeit der Daten und Rückgabe der Geräte (Art. 248 Abs. 2 StPO)
- Beschwerdeführer verlangt Nachbefragung von Zeugen zu früheren Rechtspflegedelikten: Keine Notwendigkeit bei glaubhaften, übereinstimmenden Aussagen und fehlenden Anhaltspunkten (Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter verurteilt wegen Ausnützung der Notlage und Förderung der Prostitution durch wirtschaftlichen Druck auf Tänzerinnen sowie wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Darstellung von Geschäftspartnerschaften mit Banken und Versicherungen (Art. 193 Abs. 1 StGB, Art. 195 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 61 Abs. 1 lit. b MSchG)
- Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) im Kanton Thurgau: Keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, Beweise unverwertbar (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Beschwerde gegen Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren: Heimliche Aufzeichnung im öffentlichen Raum verletzt Datenschutzrecht, Beweis unverwertbar (Art. 141 StPO)
- Beschwerdeführer rügt unzulässige Blutentnahme und fehlendes rechtliches Gehör bei Begleitstoffanalyse: Keine Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs und Laboruntersuchung nach Art. 184 Abs. 3 Satz 2 StPO (Art. 184 Abs. 3 StPO)
- Beschuldigter beantragt Entfernung von Beweisen aus Akten nach privater Observation: Nichteintreten des Appellationsgerichts wegen fehlenden Interesses oder irreparablen Nachteils bundesrechtswidrig (Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter notiert Facebook-Zugangsdaten im Gefängnis und versucht, sie als Kassiber zu schmuggeln: Online-Recherche auf dem Account durch Staatsanwaltschaft ist strafprozessual zulässig (Art. 246 StPO)
- Polizeiliche Chat-Überwachung eines Verdächtigen im Kinderchat: Keine genehmigungspflichtige verdeckte Ermittlung, sondern zulässige verdeckte Fahndung (Art. 285a StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.