Gesetzesartikel
Art. 111 BGG – Einheit des Verfahrens
17 Entscheide, in denen Art. 111 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Geheimnisherr wird bei Schweigepflichtentbindung nicht angehört und erhält Verfügung nicht zugestellt: Verwaltungsakt ist nichtig (Art. 321 Ziff. 2 StGB)
- Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa darf kantonale Kleinspielbewilligungen umfassend auf Bundesrechtskonformität prüfen und Beschwerde erheben (Art. 25 Abs. 6 GSK)
- Steuerpflichtige beantragt Erstattung von Steuern nach Doppelbesteuerung: Positiver Steuerdomizilentscheid bindet Bundesgericht nicht materiell-rechtlich (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Kundgebung für Klimagerechtigkeit beim WEF 2023: Verbot der Kantonsstrasse unverhältnismässig, milderes Mittel nicht geprüft (Art. 36 BV)
- Verein darf vor Baurekurskommission Basel-Stadt nicht als Rechtsvertreter auftreten: Kantonalen Anwaltsmonopol im Verwaltungsverfahren gilt als bundesrechtskonform (Art. 40 und 111 BGG)
- Ehepaar vermietet möblierte Zimmer neben Hotelbetrieb: Selbstständige Erwerbstätigkeit bejaht, gesamte Liegenschaft als Geschäftsvermögen qualifiziert (Art. 9 AHVG)
- A. AG beantragt Kurtaxenbeiträge für Thermalbad und Fitnessstudio: Nichteintreten des Kantonsgerichts wegen angeblich politischem Charakter verletzt Rechtsweggarantie (Art. 29a BV)
- Beschwerdeführer verlangen Feststellung der Nichtigkeit von Zonenplan und Baureglement wegen fehlender Originalunterschriften auf Regierungsratsbeschlüssen von 1996/1997: Abstraktes Feststellungsbegehren unbegründet, Rechtssicherheit überwiegt (Art. 13 BGG)
- Miteigentümer müssen nachträglich Baubewilligung für Terrainveränderung, Hundehütte und Tomatenhäuschen einholen: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Bundesbehörde erhebt Behördenbeschwerde gegen kantonale Aufsichtsentscheidung: Keine kantonalen Gerichtskosten bei reiner Aufsichtsfunktion ohne Vermögensinteressen (Art. 66 Abs. 4 BGG)
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Ablehnung von Therapie und kontrollierter Alkoholabstinenz als Ersatzmassnahmen: Beschwerdelegitimation bejaht, kantonale Beschwerdeinstanz zuständig (Art. 237 Abs. 4 StPO)
- Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser: Zonenzuweisung der Waldgass-Fläche zur Wohnzone ist verbindlich für Überbauungsziffer-Berechnung, akzessorische Prüfung durch Kantonsgericht verboten (Art. 21 Abs. 1 RPG)
- Beschwerdebefugnis bei Einladungsverfahren: Praktischer Nutzen durch neue Ausschreibung, Rechtsanwendung von Amtes wegen (Art. 89, 110 BGG)
- Gemeinde klagt gegen Aufhebung der Rückerstattungspflicht: Legitimation zur Beschwerde im kantonalen Verfahren bejaht (Art. 111 Abs. 1 i.V.m. Art. 89 Abs. 1 BGG)
- Interkantonale Steuerausscheidung: Kanton muss Grundstückgewinne bei Verlustverteilung vollumfänglich berücksichtigen (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Mutter ficht Vaterschaftsanfechtung allein an: Notwendige Streitgenossenschaft hindert Rechtsmittel nicht (Art. 70 ZPO)
- Untersuchungshaft wegen Nötigung und Raub: Haftgründe dringender Tatverdacht und Wiederholungsgefahr bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.