Gesetzesartikel
Art. 277 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
13 Entscheide, in denen Art. 277 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt alternierende Obhut für zwei Kinder mit ADS/ADHS: Bundesgericht lehnt ab wegen fehlender elterlicher Kooperation, Stabilitätsbedürfnis und klarem Kinderwillen (Art. 133 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB)
- Vater beantragt Obhut und verhindert Wegzug des Kindes nach Deutschland: Obhuts- und Wegzugsentscheid zugunsten der Mutter bestätigt (Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB)
- Vater bestreitet rückwirkenden Unterhalt und Betreuungsunterhalt nach Heirat der Mutter: Teilweise Aufhebung des Betreuungsunterhalts ab November 2017 wegen eherechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 163 ZGB)
- Vater klagt auf alternierende Obhut bei annähernd gleicher Betreuung: Bundesgericht weist Beschwerde teilweise gut und verweist zur Anordnung der alternierenden Obhut sowie hälftigen Aufteilung der AHV-Erziehungsgutschriften (Art. 52f AHVV, Art. 298 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt auf Erhöhung des Kindesunterhalts: Bundesgericht verpflichtet Mutter ab 2020 zu monatlich Fr. 1'000.- unter Anwendung der zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung (Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Versicherte mit Dreiviertelsrente beantragt Ergänzungsleistungen: Unterhaltszahlungen an Ehefrau und erwachsene Tochter in Portugal nicht anrechenbar, weil nicht rechtsverbindlich festgelegt und Unterhaltspflicht gegenüber Tochter entfällt (Art. 9 Abs. 1 ELG)
- Ehemann klagt gegen erhöhten Trennungsunterhalt nach Ehevertrag: Vereinbarung über Fr. 2'500.-- wird wegen unbilliger Abweichung von gesetzlicher Regelung nicht genehmigt (Art. 279 ZPO)
- Ehefrau beantragt Nichtgenehmigung einer Scheidungsvereinbarung wegen offensichtlicher Unangemessenheit des Unterhalts: Vereinbarung genehmigt, da Unterhaltsbeitrag höher als gesetzlich geschuldeter Anspruch (Art. 125 ZGB)
- Vater verweigert Volljährigenunterhalt wegen fehlenden Kontakts zur Tochter: Unterhaltspflicht bleibt bestehen, da Kontaktabbruch auf beiderseitiges Verschulden beruht und ärztlich angeordnet war (Art. 277 Abs. 2 ZGB)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Sohn beantragt vorsorglichen Volljährigenunterhalt vor Hauptverfahren: Bundesgericht tritt nicht ein, weil Zwischenentscheid keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
- Medizinstudent ficht Studiengebühren an: Äquivalenzprinzip gewahrt, aber Verweigerung unentgeltlicher Rechtspflege wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 29 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.