Gesetzesartikel
Art. 298 ZGB – Scheidung und andere eherechtliche Verfahren
9 Entscheide, in denen Art. 298 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt alternierende Obhut für zwei Kinder mit ADS/ADHS: Bundesgericht lehnt ab wegen fehlender elterlicher Kooperation, Stabilitätsbedürfnis und klarem Kinderwillen (Art. 133 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter bei vereinbarter alternierender Obhut: Gesetzeswidrigkeit der Sorgeregelung führt zur Aufhebung und Rückweisung (Art. 133 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. Art. 296 Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für seinen sechsjährigen Sohn: Kein Betreuungskonzept vorgelegt, Mutter bleibt Hauptbetreuungsperson, Obhutsregelung bleibt unverändert (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Vater klagt auf alternierende Obhut bei annähernd gleicher Betreuung: Bundesgericht weist Beschwerde teilweise gut und verweist zur Anordnung der alternierenden Obhut sowie hälftigen Aufteilung der AHV-Erziehungsgutschriften (Art. 52f AHVV, Art. 298 Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Vater beantragt Nichtigkeitserklärung von KESB- und Obergerichtsentscheid wegen angeblicher sachlicher Unzuständigkeit nach Einreichung einer Unterhaltsklage des Kindes: Nichtigkeit verneint, da Zuständigkeitsverlust nicht offensichtlich und Beschwerde nur auf Nichtigkeit beschränkt (Art. 95 lit. a BGG)
- Vater beantragt wöchentlichen Besuchstag unter der Woche und vierwöchiges Ferienrecht: Bundesgericht lehnt ab, weil Kindeswohl und bestehende Rollenverteilung dies nicht erfordern (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter und für ausgedehnteres Kontaktrecht: Bundesgericht bestätigt alleinige Sorge und Erinnerungskontakte, korrigiert aber Unterhaltsberechnung wegen falschem hypothetischem Einkommen der Mutter (Art. 298 Abs. 1 ZGB)
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.