Gesetzesartikel
Art. 85 ZPO – Unbezifferte Forderungsklage
9 Entscheide, in denen Art. 85 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Darlehensgeber klagt mit Stufenklage auf Auskunft über Patentprozessergebnis und anschliessende Erfolgsbeteiligung: Zulässigkeit der Stufenklage bejaht (Art. 85 ZPO)
- Eigentümerin verkauft Grundstück trotz ausgeübtem Vorkaufsrecht: Schadenersatzanspruch der Vorkaufsberechtigten wirksam, da Vorkaufsrecht abtretbar war (Art. 216b OR)
- Lindt klagt gegen Lidl wegen Nachahmung des Goldhasen: Verwechslungsgefahr bejaht, Unterlassungsverbot zugesprochen (Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG)
- Konkursmasse erhebt unbezifferte Forderungsklage wegen Revisionshaftung: Klage nicht zulässig, weil Unmöglichkeit der Bezifferung erst nach Klageschrift dargelegt wurde (Art. 85 Abs. 1 ZPO)
- Beistand haftet für Vermögensschaden bei Verkauf italienischer Grundstücke: Verletzung der Instruktions- und Überwachungspflicht gegenüber Hilfsperson (Art. 426 aZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Medienkampagne gegen Unternehmer nach Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch schiere Masse und Intensität der Berichterstattung (Art. 28 ZGB)
- Streitverkündungsklage wegen Dachmängeln nicht zugelassen: Rechtsbegehren muss beziffert sein, Ausnahme nach Art. 85 ZPO nicht anwendbar (Art. 84 Abs. 2 ZPO)
- GmbH klagt Geschäftsführer vor Handelsgericht: Keine Zuständigkeit für Auskunftsbegehren aus Treuepflicht, unbezifferte Klage unzulässig (Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO; Art. 812 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.