Gesetzesartikel
Art. 57 ZPO – Rechtsanwendung von Amtes wegen
11 Entscheide, in denen Art. 57 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Private-Equity-Beraterin mit Fixgehalt, strikter Verfügbarkeit und Teamintegration: Consulting Agreement wird als Arbeitsvertrag qualifiziert (Art. 319 Abs. 1 OR)
- Mischbetrieb mit Aushub- und Transporttätigkeiten untersteht Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe: Rachekündigung nach Geltendmachung von Überstundenansprüchen unwirksam (Art. 336 Abs. 1 lit. d OR)
- Aberkennungsklage gegen Betreibung: Rückforderungsanspruch aus BewG statt vertraglichem Darlehensanspruch zulässig, da identische Forderung (Art. 58 Abs. 1 ZPO)
- Schweizer Gesellschaft mit ausländischer Beherrschung gewährt Darlehen für Grundstückskauf: Darlehensvertrag nach BewG nichtig, Rückforderungsanspruch nach Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG zulässig (Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG)
- CEO-Kündigung im Rahmen einer Führungsebene-Reduktion: Freistellung und fehlende Verabschiedung reichen nicht für Missbrauch nach Art. 336 OR
- Projektleiter Wassersport mit jährlichem Lohn von Fr. 156'000.-- gilt als höherer leitender Angestellter: Anspruch auf Überzeit- und Sonntagsarbeitsentschädigung entfällt (Art. 3 lit. d ArG)
- Psychotherapeutin beansprucht Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung: Vertragsverhältnis mit Psychiatern als delegierte Psychotherapeutin ist kein Arbeitsvertrag (Art. 319 ff. OR)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Kartellrechtlicher Anspruch auf Abschluss eines Werkstattvertrags unterliegt Gerichtsstandsvereinbarung im Letter of Intent (Art. 5 Nr. 3 LugÜ, Art. 23 Nr. 1 LugÜ)
- Ehemann klagt nach Scheidung auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Verzugszins ab Klageeinleitung: Zinsanspruch zulässig, Vorsorgeausgleich wegen Verschlechterungsverbot auf erstinstanzlichen Betrag beschränkt (Art. 124e Abs. 1 ZGB)
- Stromnetzbetreiber fordert Netzkostenbeitrag für Leistungserhöhung: Netzanschlussverhältnis im Bereich der Grundversorgung ist öffentlich-rechtlich, Zivilgerichte nicht zuständig (Art. 1 lit. a ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.