Gesetzesartikel
Art. 277 ZPO – Feststellung des Sachverhalts
10 Entscheide, in denen Art. 277 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehemann klagt gegen Ergänzung eines deutschen Scheidungsurteils: nachehelicher Unterhalt und güterrechtliche Auseinandersetzung nach schweizerischem Recht bestätigt (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt höhere Unterhaltsbeiträge im Scheidungsverfahren: Neue Begehren vor Bundesgericht unzulässig, Abänderung der vorsorglichen Massnahmen abgelehnt (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehegatte verlangt als Vermächtnisnehmer Auszahlung von Geldforderungen aus Erbteilung: Eigengutnachweis für Säule-3a-Auszahlung misslingt, Klage abgewiesen (Art. 200 Abs. 3 ZGB)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt: Bundesgericht verpflichtet zur Anwendung der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung (Art. 125 Abs. 1 ZGB)
- Ehefrau verlangt höhere nacheheliche Unterhaltsbeiträge nach vierjähriger Trennung: Interdependenz von Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Verbindlichkeit der zweistufigen Methode führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 163 und 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Vater beantragt alternierende Obhut für 13-jährige Tochter: Schichtmodell mit variablen arbeitsfreien Tagen macht regelmässige Strukturen unmöglich, Obhutsregelung widerspricht Kindeswohl (Art. 298 Abs. 2ter ZGB)
- Ehefrau fordert nachehelichen Unterhalt aus vor Eheschluss geschlossenem Ehevertrag: Vorinstanz verletzt Fragepflicht bei Genehmigung der Scheidungsklausel (Art. 279 und 282 ZPO)
- Ehefrau beantragt höhere Unterhaltszahlungen im Rahmen von Eheschutzmassnahmen: Anwendung der einstufig-konkreten Methode bei überdurchschnittlichem Familieneinkommen und fehlende substantiierte Darlegung des eigenen Bedarfs führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB)
- Ehemann verlangt Ende des nachehelichen Unterhalts bei AHV-Alter der Ex-Frau: Ermessensfehler wegen fehlender Einkommensberechnung, Sache zurückgewiesen (Art. 4 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.